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DIE LINKE. Minden-Lübbecke

Wohnungspolitik

Das Menschenrecht auf angemessenes Wohnen ist sowohl in Artikel 25 (1) der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ als auch in Artikel 11 (1) des UN-Sozialpakts verankert. Dieser Pakt ist keine unverbindliche Absichtserklärung: Er garantiert allen Menschen Rechte, die kein Staat gefährden darf bzw. für deren Einhaltung ein Staat zuständig ist.

Eine naheliegende Handhabe besteht schon in Artikel 29, Abs. 2 (Siedlungswesen) der NRW-Verfassung als Landesverpflichtung, „neue Wohn- und Wirtschaftsheimstätten zu schaffen“.

Die Wohnungspolitik, die wir wollen, ist: 

  • gemeinwohlorientiert
  • bedarfsdeckend
  • sozialgerecht

Denn das Recht auf Wohnen bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf.

Worauf wir dabei setzen?

  • Mietendeckel
  • Warmmietenneutralität
  • Modernisierungen
  • Wohnungsgemeinnützigkeit
  • sozialgerechte Bodennutzung

Was wir dafür brauchen sind Stadtentwicklungskonzepte, die

  • die öffentliche, gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft wiederbeleben,
  • die Wohnraumversorgung nicht dem Markt überlassen,
  • das Grundrecht auf Wohnen laut Sozialpakt einhalten,
  • gesundheitsfördernd, ökologisch nachhaltig und barrierefrei sind.

Was das bringt?

  • eine gesunde Wohnumwelt
  • soziale Nachbarschaften und Stadtteile
  • Zugang zu öffentlichen Einrichtungen
  • Teilhabe an der Stadt 

Was muss dafür getan werden?

  • Die großen Immobilienkonzerne wie VONOVIA, Deutsche Wohnen, TAG Immobilien, Vivawest und LEG müssen in öffentliches Eigentum überführt werden.
  • Der Bestand an öffentlichem und gemeinwohlorientiertem Boden muss massiv erhöht werden.
  • Die kommunalen Wohnungsunternehmen müssen ihre Bauleistungen dauerhaft erhöhen.
  • Die Rechte von Mieter*innen müssen gestärkt werden.
  • Kommunen führen eine Zweckentfremdungssatzung ein.

Die Städte und Gemeinden müssen die Wohnungspolitik selbst zu einem Schwerpunkt machen – mit entsprechenden Konsequenzen für den Einsatz der städtischen Haushaltsmittel und des städtischen Personals.

Gutes Wohnen und bezahlbare Mieten

Wohnen in Deutschland wird immer teurer. Das liegt an Bodenspekulation und einer nicht wirksamen Mitpreisbremse. Beides führt dazu, dass Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen oder Menschen ohne eigenes Einkommen aus bestimmten Wohnlagen verdrängt werden. Das gilt ebenso für soziale oder kulturelle Einrichtungen.

Deshalb gehören eine soziale Wohnungs-­‐ und Stadtentwicklungspolitik zu den unverzichtbaren Kernaufgaben der Gesellschaft. In den vergangenen Jahrzehnten wurden allerdings wesentliche Grundlagen einer sozialen Wohnungspolitik beseitigt: Die Wohnungsgemeinnützigkeit wurde abgeschafft, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erleichtert und öffentliche Wohnungsbestände privatisiert. Der soziale Wohnungsbau ist in weiten Teilen des Landes zum Erliegen gekommen. Kurz: Die Wohnraumversorgung wurde immer mehr dem Markt überlassen und dieser hat versagt.

Große private Wohnungsbaugesellschaften wie VONOVIA, Deutsche Wohnen, TAG Immobilien, Vivawest und die ehemals landeseigene und 2008 privatisierte LEG besitzen in NRW zusammen ca. 400.000 Wohnungen. Sie setzen auf Profit, nicht auf Bedarfsdeckung. In der Folge steigen vielerorts die Mieten beständig an. Es herrscht Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Viele Menschen können sich die steigenden Wohnkosten für Miete, Nebenkosten, Wasser, Strom und Heizung nicht mehr leisten. Dadurch werden sie verdrängt.

Gleichzeitig verfallen manche Wohngebiete, weil sich hier Instandhaltung und Modernisierung für die renditeorientierten Eigentümer nicht lohnen. In der Folge entsprechen viele Wohnungen oft nicht mehr heutigen Anforderungen, etwa an die Barrierefreiheit und Energieeffizienz.

Öffentlich geförderten Wohnraum am realen Bedarf orientieren

Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.Bank stellen jährlich 800 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau bereit. Zuletzt gab es pro Jahr eine neue Mietpreisbindung für 8.000 bis 10.000 Wohnungen. Das reicht nicht aus, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Denn der Bestand an Wohnungen mit Mietpreisbindung ist von 1,6 Millionen im Jahr 1979 auf 460.700 im Jahr 2017 zurückgegangen. Bis zum Jahr 2030 wird der Bestand voraussichtlich bei nur noch 290.000 Wohnungen liegen.

Im Vordergrund kommunaler Wohnungspolitik muss zum einen der Neubau von dauerhaft belegungs- ‐und preisgebundenen Mietwohnungen stehen. Hierbei sollen Kommunen solchen Wohnraum durch eigene Bautätigkeit schaffen. Zum anderen müssen Wohnungsbestände gesundheitsfördernd und ökologisch nachhaltig modernisiert werden, also Barrieren abgebaut, schadstofffreie Baumaterialien verwendet und Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen.

Durch die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit, dem Ende der werksverbundenen Wohnungsunternehmen und dem Ausverkauf öffentlicher Unternehmen sind viele Bauträger abhandengekommen. Dem wollen wir durch die Wiederbelebung einer gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaft begegnen. Ohne eine deutlich erhöhte öffentliche Wohnungsbauförderung und ohne diese gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft kann der erforderliche Wohnungsbestand weder geschaffen noch erhalten werden.

  • Wir fordern eine Quote von mindestens 20 Prozent der Fläche für geförderten Wohnraum – in den Ballungsräumen deutlich mehr – in allen neuen Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen.
  • Die Kommunen müssen bei Bedarf ihre Bauleistung massiv erhöhen, um den Bedarf an bezahlbaren Wohnungen zu decken. Es muss Druck auf den Bund ausgeübt werden, die Kosten für ein Sofortprogramm zur Schaffung von 80.000 kommunalen Wohnungen in NRW zu übernehmen.
  • Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslose sowie effektive Programme in den Kommunen wie „Housing First“ müssen ausgeweitet werden.

Mieter*innen stärken

Immer mehr Mieter*innen setzen sich gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung zur Wehr, immer mehr organisieren sich in Mieterinitiativen, um gemeinsam gegen die Wohnungsnot zu kämpfen. Wir als LINKE solidarisieren uns mit ihnen und unterstützen sie, wo wir nur können.

Wir stehen an der Seite von Kampagnen wie „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“, arbeiten aktiv in ihnen mit und starten wo möglich Initiativen in diese Richtung. Gleichzeitig versuchen wir, die bundesweite Vernetzung dieser Initiativen und der Mieter*innen insgesamt voranzubringen.

Wir meinen, niemand darf in Folge eines Eigentümerwechsels oder aufgrund von Umbaumaßnahmen aus seiner Wohnung vertrieben werden. Der Kündigungsschutz muss ausgebaut werden, während das Recht auf Eigenbedarfskündigungen eingeschränkt werden muss. Auf Bundesebene muss eine Reform im Sozialgesetzbuch erfolgen, damit im Rahmen der Kosten der Unterkunft tatsächlich alle Wohnkosten übernommen werden und Zwangsumzüge verhindert werden.

Zur Stärkung der Mieter*innen fordern wir in den Kommunen:

  • Es muss Schluss damit sein, dass sich die Mieten und Mietsteigerungen an den viel zu hohen Marktpreisen orientieren. Kurzfristig fordern wir einen wirksamen Mietendeckel. Dazu müssen sich die kommunalen Mietspiegel an den Bestandsmieten orientieren und nicht wie bisher an den Abschlüssen der vergangenen Jahre. Mieter*innen sollen nach baulichen Eingriffen nicht mehr Miete zahlen als sie infolge dieser Maßnahme einsparen (Warmmietenneutralität). Mittelfristig müssen sich diese an den Kosten orientieren.
  • Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft müssen von den Kommunen so an die Mietenentwicklung angepasst werden, dass Zwangsumzüge vermieden werden. Wohnungen mit Sozialbindung müssen immer als angemessen gelten.

Boden darf keine Ware für Spekulant*innen sein

Das Argument der fehlenden Wohnungen wird dazu benutzt, um den Verkauf von Grundstücken in guten Lagen an Investor*innen und Spekulant*innen zu legitimieren. Der Verkauf von Sahnestücken an Investor*innen führt zu Luxusprojekten und Luxusstadteilen, sie wirken als Preistreiber in der ganzen Stadt. Boden darf keine Ware sein wie jede andere. Eine soziale Bodenpolitik ist von zentraler Bedeutung.

Wer bezahlbaren Wohnraum für die Menschen mit unteren und mittleren Einkommen schaffen möchte, darf keine weiteren Leuchtturmprojekte zur „Attraktivierung“ zulassen. Städte, in denen Bauland knapp ist, müssen sämtliche Flächen, derer sie habhaft werden können, erwerben beziehungsweise behalten. Gerade in den Ballungsräumen sollte kommunaler Grund und Boden nur noch auf Erbpachtbasis abgegeben werden. Das Grundgesetz sieht vor, dass Grund und Boden zum Schutz der Bevölkerung und des Gemeinwohls in Gemeineigentum überführt werden kann. In Kommunen, in denen das Mietpreisniveau sowie der Mangel an günstigem Wohnraum zentrale Probleme sind, ist die Kommunalisierung von bisher profitorientiert bewirtschaftetem Wohnraum ein zentrales Ziel.

Zweckentfremdungssatzungen nutzen

Wir sind dagegen, dass preiswerte Mietwohnungen durch Abriss, Umwandlung und Zweckentfremdung vernichtet werden und dass Wohnungen aus spekulativen Gründen leer stehen. Eine sozial gerechte Nutzung des existierenden Wohnungsbestands ist ökologischer und nachhaltiger als zusätzliche Bodenversiegelung durch Neubau.

Die Möglichkeiten der Kommunen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz NRW, zur Vermeidung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum Satzungen zu erlassen, müssen erhalten und verschärft werden. Die Gemeinden brauchen mehr Möglichkeiten, die professionelle Teilzeitvermietung von Mietwohnungen zu stoppen, z. B. indem sie Pensionen oder Hotelbetrieben gleichgestellt wird.

Durch eine Zweckentfremdungssatzung wird Abbruch, Leerstand und Nutzungsänderung anzeige- und genehmigungspflichtig.

  • Vermieter*innen müssen gegenüber der Kommune begründen, warum dringend benötigter Wohnraum leer steht.
  • Bei unbegründetem Leerstand kann die Genehmigung verweigert werden.
  • Leerstehender Wohnraum wird nach bestimmter Zeit in Gemeineigentum überführt, um daraus bezahlbaren und sozialen Wohnraum zu machen.

Wohnungsbaugesellschaften müssen gestärkt werden

Wir wollen kommunale Wohnungsgesellschaften stärken. Sie sollen wirksame Instrumente für eine soziale Wohnungspolitik werden und dürfen nicht zugunsten des städtischen Haushalts geschröpft werden.

DIE LINKE fordert:

  • Mietpreise für den Wohnungsbestand sind auf Basis des Kostendeckungsprinzips unter Einbeziehung des gesamten Bestands zu bilden. Darüber hinausgehende Mieterhöhungen sind ausgeschlossen.
  • Gewinnausschüttungen sind zu begrenzen.
  • Mittel der Gesellschaft sind dauerhaft zweckgebunden, der Verkauf von Wohnungen an renditeorientierte Träger ist verbindlich ausgeschlossen.
  • Die kommunalen Wohnungsgesellschaften führen formalisierte Strukturen ein, Mieter*innen werden beteiligt und sind in der Mitbestimmung – denkbar ist eine Drittelparität (Kommune, Beschäftigte, Mieter*innen).
  • Eigenkapitalschwache kommunale Wohnungsunternehmen müssen von Kommunen und Land durch Kapitalaufstockungen zu den erforderlichen Bauleistungen befähigt werden.

 

 

Die Kommunen 

  • müssen ein Baulückenkataster einführen, um Baulücken für Sozialwohnungen zu nutzen, anstatt willkürlichen Flächenfraß zu fördern.
  • müssen bei hohem Leerstand ein Leerstandskataster einführen, das notwendige Modernisierungen erfasst. Die notwendige Sanierung erfolgt durch Landesmittel. Der so entstandene soziale Wohnraum unterliegt wiederum der Mietpreisbindung – muss die soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) nach § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) konsequent nutzen, um der Verdrängung von Mietern*innen und dem Verlust mietpreisgünstigen Wohnraums entgegenzuwirken.
  • sollen private Investoren durch das Konzept „sozialgerechte Bodennutzung“ unter bestimmten Voraussetzungen zum Bau von mietpreisgebundenen Wohnungen verpflichten – dürfen keine kommunalen Wohnungsunternehmen oder einzelne Wohnungen verkaufen – dürfen Bauland nicht mehr privatisieren. Es muss vor allem kommunalen und anderen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen nach dem Erbbaurecht für den Bau von Wohnungen im Preissegment der öffentlichen Wohnungsbauförderung zur Verfügung stehen. Vom Bund fordern wir, kommunale Vorkaufsrechte auszuweiten und die Kaufpreise in diesen Fällen zu begrenzen.

Das Land

  • muss aufgefordert werden, die kommunale Wohnungsaufsicht – wie von den Sachverständigen der Enquete-Kommission des nordrhein-westfälischen Landtags vorgeschlagen – zu einer Pflichtaufgabe nach Weisung zu machen. Die Kommunen müssen bei der Erfüllung dieser Aufgabe finanziell unterstützt werden.
  • wird aufgefordert, das Gesetz zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abzuschaffen und die Einnahmeverluste der Kommunen finanziell zu ersetzen. Denn Straßen gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge und sind daher aus Steuermitteln zu finanzieren

Wohnungspolitik

Das Menschenrecht auf angemessenes Wohnen ist sowohl in Artikel 25 (1) der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ als auch in Artikel 11 (1) des UN-Sozialpakts verankert. Dieser Pakt ist keine unverbindliche Absichtserklärung: Er garantiert allen Menschen Rechte, die kein Staat gefährden darf bzw. für deren Einhaltung ein Staat zuständig ist.

Eine naheliegende Handhabe besteht schon in Artikel 29, Abs. 2 (Siedlungswesen) der NRW-Verfassung als Landesverpflichtung, „neue Wohn- und Wirtschaftsheimstätten zu schaffen“.

Die Wohnungspolitik, die wir wollen, ist: 

  • gemeinwohlorientiert
  • bedarfsdeckend
  • sozialgerecht

Denn das Recht auf Wohnen bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf.

Worauf wir dabei setzen?

  • Mietendeckel
  • Warmmietenneutralität
  • Modernisierungen
  • Wohnungsgemeinnützigkeit
  • sozialgerechte Bodennutzung

Was wir dafür brauchen sind Stadtentwicklungskonzepte, die

  • die öffentliche, gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft wiederbeleben,
  • die Wohnraumversorgung nicht dem Markt überlassen,
  • das Grundrecht auf Wohnen laut Sozialpakt einhalten,
  • gesundheitsfördernd, ökologisch nachhaltig und barrierefrei sind.

Was das bringt?

  • eine gesunde Wohnumwelt
  • soziale Nachbarschaften und Stadtteile
  • Zugang zu öffentlichen Einrichtungen
  • Teilhabe an der Stadt 

Was muss dafür getan werden?

  • Die großen Immobilienkonzerne wie VONOVIA, Deutsche Wohnen, TAG Immobilien, Vivawest und LEG müssen in öffentliches Eigentum überführt werden.
  • Der Bestand an öffentlichem und gemeinwohlorientiertem Boden muss massiv erhöht werden.
  • Die kommunalen Wohnungsunternehmen müssen ihre Bauleistungen dauerhaft erhöhen.
  • Die Rechte von Mieter*innen müssen gestärkt werden.
  • Kommunen führen eine Zweckentfremdungssatzung ein.

Die Städte und Gemeinden müssen die Wohnungspolitik selbst zu einem Schwerpunkt machen – mit entsprechenden Konsequenzen für den Einsatz der städtischen Haushaltsmittel und des städtischen Personals.

Gutes Wohnen und bezahlbare Mieten

Wohnen in Deutschland wird immer teurer. Das liegt an Bodenspekulation und einer nicht wirksamen Mitpreisbremse. Beides führt dazu, dass Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen oder Menschen ohne eigenes Einkommen aus bestimmten Wohnlagen verdrängt werden. Das gilt ebenso für soziale oder kulturelle Einrichtungen.

Deshalb gehören eine soziale Wohnungs-­‐ und Stadtentwicklungspolitik zu den unverzichtbaren Kernaufgaben der Gesellschaft. In den vergangenen Jahrzehnten wurden allerdings wesentliche Grundlagen einer sozialen Wohnungspolitik beseitigt: Die Wohnungsgemeinnützigkeit wurde abgeschafft, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erleichtert und öffentliche Wohnungsbestände privatisiert. Der soziale Wohnungsbau ist in weiten Teilen des Landes zum Erliegen gekommen. Kurz: Die Wohnraumversorgung wurde immer mehr dem Markt überlassen und dieser hat versagt.

Große private Wohnungsbaugesellschaften wie VONOVIA, Deutsche Wohnen, TAG Immobilien, Vivawest und die ehemals landeseigene und 2008 privatisierte LEG besitzen in NRW zusammen ca. 400.000 Wohnungen. Sie setzen auf Profit, nicht auf Bedarfsdeckung. In der Folge steigen vielerorts die Mieten beständig an. Es herrscht Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Viele Menschen können sich die steigenden Wohnkosten für Miete, Nebenkosten, Wasser, Strom und Heizung nicht mehr leisten. Dadurch werden sie verdrängt.

Gleichzeitig verfallen manche Wohngebiete, weil sich hier Instandhaltung und Modernisierung für die renditeorientierten Eigentümer nicht lohnen. In der Folge entsprechen viele Wohnungen oft nicht mehr heutigen Anforderungen, etwa an die Barrierefreiheit und Energieeffizienz.

Öffentlich geförderten Wohnraum am realen Bedarf orientieren

Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.Bank stellen jährlich 800 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau bereit. Zuletzt gab es pro Jahr eine neue Mietpreisbindung für 8.000 bis 10.000 Wohnungen. Das reicht nicht aus, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Denn der Bestand an Wohnungen mit Mietpreisbindung ist von 1,6 Millionen im Jahr 1979 auf 460.700 im Jahr 2017 zurückgegangen. Bis zum Jahr 2030 wird der Bestand voraussichtlich bei nur noch 290.000 Wohnungen liegen.

Im Vordergrund kommunaler Wohnungspolitik muss zum einen der Neubau von dauerhaft belegungs- ‐und preisgebundenen Mietwohnungen stehen. Hierbei sollen Kommunen solchen Wohnraum durch eigene Bautätigkeit schaffen. Zum anderen müssen Wohnungsbestände gesundheitsfördernd und ökologisch nachhaltig modernisiert werden, also Barrieren abgebaut, schadstofffreie Baumaterialien verwendet und Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen.

Durch die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit, dem Ende der werksverbundenen Wohnungsunternehmen und dem Ausverkauf öffentlicher Unternehmen sind viele Bauträger abhandengekommen. Dem wollen wir durch die Wiederbelebung einer gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaft begegnen. Ohne eine deutlich erhöhte öffentliche Wohnungsbauförderung und ohne diese gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft kann der erforderliche Wohnungsbestand weder geschaffen noch erhalten werden.

  • Wir fordern eine Quote von mindestens 20 Prozent der Fläche für geförderten Wohnraum – in den Ballungsräumen deutlich mehr – in allen neuen Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen.
  • Die Kommunen müssen bei Bedarf ihre Bauleistung massiv erhöhen, um den Bedarf an bezahlbaren Wohnungen zu decken. Es muss Druck auf den Bund ausgeübt werden, die Kosten für ein Sofortprogramm zur Schaffung von 80.000 kommunalen Wohnungen in NRW zu übernehmen.
  • Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslose sowie effektive Programme in den Kommunen wie „Housing First“ müssen ausgeweitet werden.

Mieter*innen stärken

Immer mehr Mieter*innen setzen sich gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung zur Wehr, immer mehr organisieren sich in Mieterinitiativen, um gemeinsam gegen die Wohnungsnot zu kämpfen. Wir als LINKE solidarisieren uns mit ihnen und unterstützen sie, wo wir nur können.

Wir stehen an der Seite von Kampagnen wie „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“, arbeiten aktiv in ihnen mit und starten wo möglich Initiativen in diese Richtung. Gleichzeitig versuchen wir, die bundesweite Vernetzung dieser Initiativen und der Mieter*innen insgesamt voranzubringen.

Wir meinen, niemand darf in Folge eines Eigentümerwechsels oder aufgrund von Umbaumaßnahmen aus seiner Wohnung vertrieben werden. Der Kündigungsschutz muss ausgebaut werden, während das Recht auf Eigenbedarfskündigungen eingeschränkt werden muss. Auf Bundesebene muss eine Reform im Sozialgesetzbuch erfolgen, damit im Rahmen der Kosten der Unterkunft tatsächlich alle Wohnkosten übernommen werden und Zwangsumzüge verhindert werden.

Zur Stärkung der Mieter*innen fordern wir in den Kommunen:

  • Es muss Schluss damit sein, dass sich die Mieten und Mietsteigerungen an den viel zu hohen Marktpreisen orientieren. Kurzfristig fordern wir einen wirksamen Mietendeckel. Dazu müssen sich die kommunalen Mietspiegel an den Bestandsmieten orientieren und nicht wie bisher an den Abschlüssen der vergangenen Jahre. Mieter*innen sollen nach baulichen Eingriffen nicht mehr Miete zahlen als sie infolge dieser Maßnahme einsparen (Warmmietenneutralität). Mittelfristig müssen sich diese an den Kosten orientieren.
  • Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft müssen von den Kommunen so an die Mietenentwicklung angepasst werden, dass Zwangsumzüge vermieden werden. Wohnungen mit Sozialbindung müssen immer als angemessen gelten.

Boden darf keine Ware für Spekulant*innen sein

Das Argument der fehlenden Wohnungen wird dazu benutzt, um den Verkauf von Grundstücken in guten Lagen an Investor*innen und Spekulant*innen zu legitimieren. Der Verkauf von Sahnestücken an Investor*innen führt zu Luxusprojekten und Luxusstadteilen, sie wirken als Preistreiber in der ganzen Stadt. Boden darf keine Ware sein wie jede andere. Eine soziale Bodenpolitik ist von zentraler Bedeutung.

Wer bezahlbaren Wohnraum für die Menschen mit unteren und mittleren Einkommen schaffen möchte, darf keine weiteren Leuchtturmprojekte zur „Attraktivierung“ zulassen. Städte, in denen Bauland knapp ist, müssen sämtliche Flächen, derer sie habhaft werden können, erwerben beziehungsweise behalten. Gerade in den Ballungsräumen sollte kommunaler Grund und Boden nur noch auf Erbpachtbasis abgegeben werden. Das Grundgesetz sieht vor, dass Grund und Boden zum Schutz der Bevölkerung und des Gemeinwohls in Gemeineigentum überführt werden kann. In Kommunen, in denen das Mietpreisniveau sowie der Mangel an günstigem Wohnraum zentrale Probleme sind, ist die Kommunalisierung von bisher profitorientiert bewirtschaftetem Wohnraum ein zentrales Ziel.

Zweckentfremdungssatzungen nutzen

Wir sind dagegen, dass preiswerte Mietwohnungen durch Abriss, Umwandlung und Zweckentfremdung vernichtet werden und dass Wohnungen aus spekulativen Gründen leer stehen. Eine sozial gerechte Nutzung des existierenden Wohnungsbestands ist ökologischer und nachhaltiger als zusätzliche Bodenversiegelung durch Neubau.

Die Möglichkeiten der Kommunen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz NRW, zur Vermeidung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum Satzungen zu erlassen, müssen erhalten und verschärft werden. Die Gemeinden brauchen mehr Möglichkeiten, die professionelle Teilzeitvermietung von Mietwohnungen zu stoppen, z. B. indem sie Pensionen oder Hotelbetrieben gleichgestellt wird.

Durch eine Zweckentfremdungssatzung wird Abbruch, Leerstand und Nutzungsänderung anzeige- und genehmigungspflichtig.

  • Vermieter*innen müssen gegenüber der Kommune begründen, warum dringend benötigter Wohnraum leer steht.
  • Bei unbegründetem Leerstand kann die Genehmigung verweigert werden.
  • Leerstehender Wohnraum wird nach bestimmter Zeit in Gemeineigentum überführt, um daraus bezahlbaren und sozialen Wohnraum zu machen.

Wohnungsbaugesellschaften müssen gestärkt werden

Wir wollen kommunale Wohnungsgesellschaften stärken. Sie sollen wirksame Instrumente für eine soziale Wohnungspolitik werden und dürfen nicht zugunsten des städtischen Haushalts geschröpft werden.

DIE LINKE fordert:

  • Mietpreise für den Wohnungsbestand sind auf Basis des Kostendeckungsprinzips unter Einbeziehung des gesamten Bestands zu bilden. Darüber hinausgehende Mieterhöhungen sind ausgeschlossen.
  • Gewinnausschüttungen sind zu begrenzen.
  • Mittel der Gesellschaft sind dauerhaft zweckgebunden, der Verkauf von Wohnungen an renditeorientierte Träger ist verbindlich ausgeschlossen.
  • Die kommunalen Wohnungsgesellschaften führen formalisierte Strukturen ein, Mieter*innen werden beteiligt und sind in der Mitbestimmung – denkbar ist eine Drittelparität (Kommune, Beschäftigte, Mieter*innen).
  • Eigenkapitalschwache kommunale Wohnungsunternehmen müssen von Kommunen und Land durch Kapitalaufstockungen zu den erforderlichen Bauleistungen befähigt werden.

 

 

Die Kommunen 

  • müssen ein Baulückenkataster einführen, um Baulücken für Sozialwohnungen zu nutzen, anstatt willkürlichen Flächenfraß zu fördern.
  • müssen bei hohem Leerstand ein Leerstandskataster einführen, das notwendige Modernisierungen erfasst. Die notwendige Sanierung erfolgt durch Landesmittel. Der so entstandene soziale Wohnraum unterliegt wiederum der Mietpreisbindung – muss die soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) nach § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) konsequent nutzen, um der Verdrängung von Mietern*innen und dem Verlust mietpreisgünstigen Wohnraums entgegenzuwirken.
  • sollen private Investoren durch das Konzept „sozialgerechte Bodennutzung“ unter bestimmten Voraussetzungen zum Bau von mietpreisgebundenen Wohnungen verpflichten – dürfen keine kommunalen Wohnungsunternehmen oder einzelne Wohnungen verkaufen – dürfen Bauland nicht mehr privatisieren. Es muss vor allem kommunalen und anderen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen nach dem Erbbaurecht für den Bau von Wohnungen im Preissegment der öffentlichen Wohnungsbauförderung zur Verfügung stehen. Vom Bund fordern wir, kommunale Vorkaufsrechte auszuweiten und die Kaufpreise in diesen Fällen zu begrenzen.

Das Land

  • muss aufgefordert werden, die kommunale Wohnungsaufsicht – wie von den Sachverständigen der Enquete-Kommission des nordrhein-westfälischen Landtags vorgeschlagen – zu einer Pflichtaufgabe nach Weisung zu machen. Die Kommunen müssen bei der Erfüllung dieser Aufgabe finanziell unterstützt werden.
  • wird aufgefordert, das Gesetz zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abzuschaffen und die Einnahmeverluste der Kommunen finanziell zu ersetzen. Denn Straßen gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge und sind daher aus Steuermitteln zu finanzieren

Kontakt

Anschrift & Ansprechpartner

Kreissprecherin: Jule Kegel
Kreissprecher: Sebastian Neumann

Kreisbüro
Kampstraße 27
32423 Minden

Telefon (05 71) 829 743 51

kreisverband@dielinke-muehlenkreis.de

DIE LINKE. Minden Lübbecke: Aktuelle Informationen

Wohnungspolitik

Das Menschenrecht auf angemessenes Wohnen ist sowohl in Artikel 25 (1) der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ als auch in Artikel 11 (1) des UN-Sozialpakts verankert. Dieser Pakt ist keine unverbindliche Absichtserklärung: Er garantiert allen Menschen Rechte, die kein Staat gefährden darf bzw. für deren Einhaltung ein Staat zuständig ist.

Eine naheliegende Handhabe besteht schon in Artikel 29, Abs. 2 (Siedlungswesen) der NRW-Verfassung als Landesverpflichtung, „neue Wohn- und Wirtschaftsheimstätten zu schaffen“.

Die Wohnungspolitik, die wir wollen, ist: 

  • gemeinwohlorientiert
  • bedarfsdeckend
  • sozialgerecht

Denn das Recht auf Wohnen bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf.

Worauf wir dabei setzen?

  • Mietendeckel
  • Warmmietenneutralität
  • Modernisierungen
  • Wohnungsgemeinnützigkeit
  • sozialgerechte Bodennutzung

Was wir dafür brauchen sind Stadtentwicklungskonzepte, die

  • die öffentliche, gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft wiederbeleben,
  • die Wohnraumversorgung nicht dem Markt überlassen,
  • das Grundrecht auf Wohnen laut Sozialpakt einhalten,
  • gesundheitsfördernd, ökologisch nachhaltig und barrierefrei sind.

Was das bringt?

  • eine gesunde Wohnumwelt
  • soziale Nachbarschaften und Stadtteile
  • Zugang zu öffentlichen Einrichtungen
  • Teilhabe an der Stadt 

Was muss dafür getan werden?

  • Die großen Immobilienkonzerne wie VONOVIA, Deutsche Wohnen, TAG Immobilien, Vivawest und LEG müssen in öffentliches Eigentum überführt werden.
  • Der Bestand an öffentlichem und gemeinwohlorientiertem Boden muss massiv erhöht werden.
  • Die kommunalen Wohnungsunternehmen müssen ihre Bauleistungen dauerhaft erhöhen.
  • Die Rechte von Mieter*innen müssen gestärkt werden.
  • Kommunen führen eine Zweckentfremdungssatzung ein.

Die Städte und Gemeinden müssen die Wohnungspolitik selbst zu einem Schwerpunkt machen – mit entsprechenden Konsequenzen für den Einsatz der städtischen Haushaltsmittel und des städtischen Personals.

Gutes Wohnen und bezahlbare Mieten

Wohnen in Deutschland wird immer teurer. Das liegt an Bodenspekulation und einer nicht wirksamen Mitpreisbremse. Beides führt dazu, dass Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen oder Menschen ohne eigenes Einkommen aus bestimmten Wohnlagen verdrängt werden. Das gilt ebenso für soziale oder kulturelle Einrichtungen.

Deshalb gehören eine soziale Wohnungs-­‐ und Stadtentwicklungspolitik zu den unverzichtbaren Kernaufgaben der Gesellschaft. In den vergangenen Jahrzehnten wurden allerdings wesentliche Grundlagen einer sozialen Wohnungspolitik beseitigt: Die Wohnungsgemeinnützigkeit wurde abgeschafft, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erleichtert und öffentliche Wohnungsbestände privatisiert. Der soziale Wohnungsbau ist in weiten Teilen des Landes zum Erliegen gekommen. Kurz: Die Wohnraumversorgung wurde immer mehr dem Markt überlassen und dieser hat versagt.

Große private Wohnungsbaugesellschaften wie VONOVIA, Deutsche Wohnen, TAG Immobilien, Vivawest und die ehemals landeseigene und 2008 privatisierte LEG besitzen in NRW zusammen ca. 400.000 Wohnungen. Sie setzen auf Profit, nicht auf Bedarfsdeckung. In der Folge steigen vielerorts die Mieten beständig an. Es herrscht Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Viele Menschen können sich die steigenden Wohnkosten für Miete, Nebenkosten, Wasser, Strom und Heizung nicht mehr leisten. Dadurch werden sie verdrängt.

Gleichzeitig verfallen manche Wohngebiete, weil sich hier Instandhaltung und Modernisierung für die renditeorientierten Eigentümer nicht lohnen. In der Folge entsprechen viele Wohnungen oft nicht mehr heutigen Anforderungen, etwa an die Barrierefreiheit und Energieeffizienz.

Öffentlich geförderten Wohnraum am realen Bedarf orientieren

Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.Bank stellen jährlich 800 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau bereit. Zuletzt gab es pro Jahr eine neue Mietpreisbindung für 8.000 bis 10.000 Wohnungen. Das reicht nicht aus, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Denn der Bestand an Wohnungen mit Mietpreisbindung ist von 1,6 Millionen im Jahr 1979 auf 460.700 im Jahr 2017 zurückgegangen. Bis zum Jahr 2030 wird der Bestand voraussichtlich bei nur noch 290.000 Wohnungen liegen.

Im Vordergrund kommunaler Wohnungspolitik muss zum einen der Neubau von dauerhaft belegungs- ‐und preisgebundenen Mietwohnungen stehen. Hierbei sollen Kommunen solchen Wohnraum durch eigene Bautätigkeit schaffen. Zum anderen müssen Wohnungsbestände gesundheitsfördernd und ökologisch nachhaltig modernisiert werden, also Barrieren abgebaut, schadstofffreie Baumaterialien verwendet und Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen.

Durch die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit, dem Ende der werksverbundenen Wohnungsunternehmen und dem Ausverkauf öffentlicher Unternehmen sind viele Bauträger abhandengekommen. Dem wollen wir durch die Wiederbelebung einer gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaft begegnen. Ohne eine deutlich erhöhte öffentliche Wohnungsbauförderung und ohne diese gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft kann der erforderliche Wohnungsbestand weder geschaffen noch erhalten werden.

  • Wir fordern eine Quote von mindestens 20 Prozent der Fläche für geförderten Wohnraum – in den Ballungsräumen deutlich mehr – in allen neuen Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen.
  • Die Kommunen müssen bei Bedarf ihre Bauleistung massiv erhöhen, um den Bedarf an bezahlbaren Wohnungen zu decken. Es muss Druck auf den Bund ausgeübt werden, die Kosten für ein Sofortprogramm zur Schaffung von 80.000 kommunalen Wohnungen in NRW zu übernehmen.
  • Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslose sowie effektive Programme in den Kommunen wie „Housing First“ müssen ausgeweitet werden.

Mieter*innen stärken

Immer mehr Mieter*innen setzen sich gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung zur Wehr, immer mehr organisieren sich in Mieterinitiativen, um gemeinsam gegen die Wohnungsnot zu kämpfen. Wir als LINKE solidarisieren uns mit ihnen und unterstützen sie, wo wir nur können.

Wir stehen an der Seite von Kampagnen wie „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“, arbeiten aktiv in ihnen mit und starten wo möglich Initiativen in diese Richtung. Gleichzeitig versuchen wir, die bundesweite Vernetzung dieser Initiativen und der Mieter*innen insgesamt voranzubringen.

Wir meinen, niemand darf in Folge eines Eigentümerwechsels oder aufgrund von Umbaumaßnahmen aus seiner Wohnung vertrieben werden. Der Kündigungsschutz muss ausgebaut werden, während das Recht auf Eigenbedarfskündigungen eingeschränkt werden muss. Auf Bundesebene muss eine Reform im Sozialgesetzbuch erfolgen, damit im Rahmen der Kosten der Unterkunft tatsächlich alle Wohnkosten übernommen werden und Zwangsumzüge verhindert werden.

Zur Stärkung der Mieter*innen fordern wir in den Kommunen:

  • Es muss Schluss damit sein, dass sich die Mieten und Mietsteigerungen an den viel zu hohen Marktpreisen orientieren. Kurzfristig fordern wir einen wirksamen Mietendeckel. Dazu müssen sich die kommunalen Mietspiegel an den Bestandsmieten orientieren und nicht wie bisher an den Abschlüssen der vergangenen Jahre. Mieter*innen sollen nach baulichen Eingriffen nicht mehr Miete zahlen als sie infolge dieser Maßnahme einsparen (Warmmietenneutralität). Mittelfristig müssen sich diese an den Kosten orientieren.
  • Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft müssen von den Kommunen so an die Mietenentwicklung angepasst werden, dass Zwangsumzüge vermieden werden. Wohnungen mit Sozialbindung müssen immer als angemessen gelten.

Boden darf keine Ware für Spekulant*innen sein

Das Argument der fehlenden Wohnungen wird dazu benutzt, um den Verkauf von Grundstücken in guten Lagen an Investor*innen und Spekulant*innen zu legitimieren. Der Verkauf von Sahnestücken an Investor*innen führt zu Luxusprojekten und Luxusstadteilen, sie wirken als Preistreiber in der ganzen Stadt. Boden darf keine Ware sein wie jede andere. Eine soziale Bodenpolitik ist von zentraler Bedeutung.

Wer bezahlbaren Wohnraum für die Menschen mit unteren und mittleren Einkommen schaffen möchte, darf keine weiteren Leuchtturmprojekte zur „Attraktivierung“ zulassen. Städte, in denen Bauland knapp ist, müssen sämtliche Flächen, derer sie habhaft werden können, erwerben beziehungsweise behalten. Gerade in den Ballungsräumen sollte kommunaler Grund und Boden nur noch auf Erbpachtbasis abgegeben werden. Das Grundgesetz sieht vor, dass Grund und Boden zum Schutz der Bevölkerung und des Gemeinwohls in Gemeineigentum überführt werden kann. In Kommunen, in denen das Mietpreisniveau sowie der Mangel an günstigem Wohnraum zentrale Probleme sind, ist die Kommunalisierung von bisher profitorientiert bewirtschaftetem Wohnraum ein zentrales Ziel.

Zweckentfremdungssatzungen nutzen

Wir sind dagegen, dass preiswerte Mietwohnungen durch Abriss, Umwandlung und Zweckentfremdung vernichtet werden und dass Wohnungen aus spekulativen Gründen leer stehen. Eine sozial gerechte Nutzung des existierenden Wohnungsbestands ist ökologischer und nachhaltiger als zusätzliche Bodenversiegelung durch Neubau.

Die Möglichkeiten der Kommunen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz NRW, zur Vermeidung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum Satzungen zu erlassen, müssen erhalten und verschärft werden. Die Gemeinden brauchen mehr Möglichkeiten, die professionelle Teilzeitvermietung von Mietwohnungen zu stoppen, z. B. indem sie Pensionen oder Hotelbetrieben gleichgestellt wird.

Durch eine Zweckentfremdungssatzung wird Abbruch, Leerstand und Nutzungsänderung anzeige- und genehmigungspflichtig.

  • Vermieter*innen müssen gegenüber der Kommune begründen, warum dringend benötigter Wohnraum leer steht.
  • Bei unbegründetem Leerstand kann die Genehmigung verweigert werden.
  • Leerstehender Wohnraum wird nach bestimmter Zeit in Gemeineigentum überführt, um daraus bezahlbaren und sozialen Wohnraum zu machen.

Wohnungsbaugesellschaften müssen gestärkt werden

Wir wollen kommunale Wohnungsgesellschaften stärken. Sie sollen wirksame Instrumente für eine soziale Wohnungspolitik werden und dürfen nicht zugunsten des städtischen Haushalts geschröpft werden.

DIE LINKE fordert:

  • Mietpreise für den Wohnungsbestand sind auf Basis des Kostendeckungsprinzips unter Einbeziehung des gesamten Bestands zu bilden. Darüber hinausgehende Mieterhöhungen sind ausgeschlossen.
  • Gewinnausschüttungen sind zu begrenzen.
  • Mittel der Gesellschaft sind dauerhaft zweckgebunden, der Verkauf von Wohnungen an renditeorientierte Träger ist verbindlich ausgeschlossen.
  • Die kommunalen Wohnungsgesellschaften führen formalisierte Strukturen ein, Mieter*innen werden beteiligt und sind in der Mitbestimmung – denkbar ist eine Drittelparität (Kommune, Beschäftigte, Mieter*innen).
  • Eigenkapitalschwache kommunale Wohnungsunternehmen müssen von Kommunen und Land durch Kapitalaufstockungen zu den erforderlichen Bauleistungen befähigt werden.

 

 

Die Kommunen 

  • müssen ein Baulückenkataster einführen, um Baulücken für Sozialwohnungen zu nutzen, anstatt willkürlichen Flächenfraß zu fördern.
  • müssen bei hohem Leerstand ein Leerstandskataster einführen, das notwendige Modernisierungen erfasst. Die notwendige Sanierung erfolgt durch Landesmittel. Der so entstandene soziale Wohnraum unterliegt wiederum der Mietpreisbindung – muss die soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) nach § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) konsequent nutzen, um der Verdrängung von Mietern*innen und dem Verlust mietpreisgünstigen Wohnraums entgegenzuwirken.
  • sollen private Investoren durch das Konzept „sozialgerechte Bodennutzung“ unter bestimmten Voraussetzungen zum Bau von mietpreisgebundenen Wohnungen verpflichten – dürfen keine kommunalen Wohnungsunternehmen oder einzelne Wohnungen verkaufen – dürfen Bauland nicht mehr privatisieren. Es muss vor allem kommunalen und anderen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen nach dem Erbbaurecht für den Bau von Wohnungen im Preissegment der öffentlichen Wohnungsbauförderung zur Verfügung stehen. Vom Bund fordern wir, kommunale Vorkaufsrechte auszuweiten und die Kaufpreise in diesen Fällen zu begrenzen.

Das Land

  • muss aufgefordert werden, die kommunale Wohnungsaufsicht – wie von den Sachverständigen der Enquete-Kommission des nordrhein-westfälischen Landtags vorgeschlagen – zu einer Pflichtaufgabe nach Weisung zu machen. Die Kommunen müssen bei der Erfüllung dieser Aufgabe finanziell unterstützt werden.
  • wird aufgefordert, das Gesetz zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abzuschaffen und die Einnahmeverluste der Kommunen finanziell zu ersetzen. Denn Straßen gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge und sind daher aus Steuermitteln zu finanzieren

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