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DIE LINKE. Minden-Lübbecke

Bildungspolitik

Bildung ist nicht mit Bildungsabschlüssen zu verwechseln, ist nicht Ausbildung, nicht Qualifikation und auch kein Kanon eines legitimierten hochkulturellen Wissens, aber auch kein Quizwissen. Vielmehr vertreten wir einen kritischen Bildungsbegriff, der sich der Funktionalität ökonomischer Verwertung und sonstiger Instrumentalisierung entzieht. Ausgangspunkt einer solchen Bildung ist die Möglichkeit der Entfaltung des Menschen. Bildung in diesem Verständnis zielt auf individuelle und kollektive Mündigkeit, Emanzipation und Aufklärung, ist an Humanität, Reflexivität, Kritik und Selbstbestimmung gebunden. Kritisch ist Bildung, weil sie sich für vernünftige und menschenwürdige gesellschaftliche Verhältnisse einsetzt und nach den Möglichkeiten einer besseren politischen und gesellschaftlichen Praxis fragt.

Denn insbesondere in einem wohlhabenden Land wie Deutschland ist es ein Skandal, wie wenig in Bildung investiert wird und in welchem Ausmaß gute Bildung nach wie vor vom Geldbeutel der Eltern abhängt.

Worauf wir dabei setzen?

  • grundlegende Reform des Bildungssystems („Eine Schule für alle“)
  • einen Schulsozialindex, um Ungleiches ungleich zu behandeln
  • interkommunale Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung für ein breitgefächertes schulisches Angebot

Was wir dafür brauchen ist ein Bildungssystem, das

  • Schüler*innen demokratisch partizipieren lässt,
  • in Personal, Schulbau und Materialien investiert,
  • die Verschiedenheit sowohl der Schüler*innen als auch des Schulumfeldes berücksichtigt,
  • auf Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Fachpersonals setzt.

Was das bringt?

  • eine qualitativ hochwertige Bildung aller Kinder und Jugendlichen
  • gesellschaftliche Teilhabe
  • Bekämpfung sozialer Ungleichheit

Was muss dafür getan werden?

  • Neue Schulen müssen durch die öffentliche Hand errichtet werden.
  • Bestehende Schulgebäude müssen orientiert an den Erkenntnissen fortschrittlicher Pädagogik umgestaltet werden.
  • Kommunen müssen einen Materialfonds für Schüler*innen aus finanzschwachem Umfeld auflegen.
  • Für Grundschulen muss ein hundertprozentiges Ganztagsplatzangebot konzipiert werden.

Als DIE LINKE erachten wir eine gebührenfreie und qualitativ hochwertige Bildung aller Kinder und Jugendlichen als eine Selbstverständlichkeit. Wir sind der Meinung, eine umfassende Bildung fördert nicht nur die persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern bildet zugleich die Basis für die gesellschaftliche Teilhabe und ist Teil des Kampfes gegen soziale Ungleichheit. Um eine gerechte Bildung zu garantieren, sind Investitionen in den Bereichen Schulbau, Personal sowie Materialien dringend notwendig. Auf kommunaler Ebene erschließen sich daher einige Handlungsschritte.

Schulbau bedarfsgerecht gestalten und finanzieren

Schulbau in den Kommunen scheitert in NRW oftmals an den Bedingungen „armer Städte“, die durch den Stärkungspakt Stadtfinanzen und den Zwang zum Personal- und Ausgabenabbau nicht die benötigten Kredite für Investitionen aufnehmen können.

Daher will DIE LINKE Möglichkeiten vor Ort prüfen, wie die benötigten Schulneubauten durch Zusammenarbeit mit rein öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften sofort errichtet werden können und in einem Miet-Kauf-Modell dennoch in der Verfügungsgewalt und dem Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Neue Schulbauten sollten so geplant werden, dass sie nicht nur den gegenwärtigen Ansprüchen von Schulen genügen, sondern auch als Stadtteilzentren und Orte der Erwachsenenbildung genutzt werden können.

Wie sollten gute Schulgebäude aussehen? Kinder brauchen Sonne, Luft und Freiraum für Bewegung, Kommunikation und Gestaltung in der gesamten Schule. Sie brauchen multifunktionale Räume ausgestattet mit vielfältigen Materialien, so dass das Lernen an ihren Bedürfnissen ausgerichtet werden kann. Es muss Räume geben für kleinere und größere Lerngruppen, für Recherche, Forschung und Übung in Einzelarbeit, für die Arbeit an Projekten und Werkstücken sowie für Präsentationen auf einer Bühne für die ganze Schulgemeinschaft. Dazu kommen moderne und gut ausgestattete Sporthallen und zusätzliche Räume im Rahmen der Inklusion. Auch für die interkulturelle Öffnung sind weitere Begegnungs- und Beratungsräume nötig.

Was tun?   

  • Aktualisierung der Schulentwicklungspläne durch die Schulämter, damit diese steigenden Geburtenzahlen, Migration und modernen pädagogischen Konzepten gerecht werden
  • stärkere Zusammenarbeit zwischen den Nachbarkommunen bei der Schulentwicklungsplanung und insbesondere eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung benachbarter kreisangehöriger Kommunen
  • Schulneubau sowie Neugestaltung und Ergänzung bestehender Schulgebäude orientiert an den Erkenntnissen fortschrittlicher Pädagogik und neuen Anforderungen durch Inklusion
  • Naturräume als Lernorte in die Planungen von Schulneu- und -umbauten einbeziehen
  • Errichtung neuer Schulgebäude durch die öffentliche Hand orientiert an den Erkenntnissen moderner Pädagogik und neuen Anforderungen durch Inklusion
  • digitale Infrastruktur auf den modernsten Stand ausbauen 

Armut als Bildungshemmnis

Armut beschämt, Armut grenzt aus, Armut macht krank. Alles, was man aus der Armutsforschung weiß, trifft auch auf Kinder und Jugendliche in den Schulen zu. Dass Armut der Schüler*innen ein Resultat der familiären Einkommensarmut ist und nur durch ausreichendes Familieneinkommen geändert werden kann, ist unstrittig. Dennoch kann auch vor Ort etwas getan werden. Um soziale Ungleichheit zu bekämpfen, fordert DIE LINKE eine Schule für ALLE als Ganztagsschule. Das gegliederte Schulsystem wollen wir abschaffen. Forscher*innen und Studien zeigen regelmäßig auf, wie schlecht dieses im internationalen Vergleich abschneidet.

Grundschule 

Klassengrößen dürfen Kommunen nach der Schulgesetzänderung kommunal regeln. Dadurch entstehen in vielen Kommunen in dicht besiedelten Quartieren übervolle Klassen, wohingegen in lockerer Bebauung oftmals sehr kleine Klassen vorherrschen. Hier werden LINKE-Kommunalvertretungen auf die Verteilung der kommunalen Klassenzahlen achten und kleine Klassen insbesondere in Grundschulen mit vielen sozial und/oder bildungsbenachteiligten Kindern einrichten.

Der für 2025 angekündigte Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Ganztagsgrundschule birgt für die Kommunen die Herausforderung, die Kapazitäten zügig auszubauen. Zwar sind 90 % der Grundschulen in NRW offene Ganztagsschulen, aber weniger als die Hälfte der Grundschüler*innen hat einen Ganztagsplatz. Damit jedes Kind zukünftig einen Ganztagsplatz bekommt und Wartelisten der Vergangenheit angehören, sind große Anstrengungen beim ohnehin problematischen Schulbau nötig: Es braucht vielerorts Investitionen in Räume für Mittagsverpflegung und erweiterte Räume für Ganztagsangebote. Das Bundesinvestitionsprogramm wird dafür nicht ausreichen.

DIE LINKE fordert auf kommunaler Ebene:

  • sofortige Ausbauplanung für eine 100%-Versorgung im Grundschulganztag
  • Ausbau der Ganztagsplätze besonders in benachteiligten Sozialräumen
  • Suche nach neuen geeigneten Ausbaukonzepten bei Platzmangel

Die strukturelle Unterfinanzierung des offenen Ganztags im Primarbereich führt zu einer oft minderen Qualität der Angebote für die Schülerinnen und Schüler, zu Elternbeiträgen und zu prekären Arbeitsbedingungen für die Ganztagskräfte. Das ist bei offenen Ganztagsmodellen schwerlich zu verhindern, sodass DIE LINKE sich auf Landesebene für die flächendeckende Einführung gebührenfreier, gebundener Ganztagsangebote einsetzt.

Solange diese nicht realisiert sind, fordert DIE LINKE

  • die vollständige Finanzierung der Ganztagsgarantie nach dem Konnexitätsprinzip
  • die auskömmliche Finanzierung des offenen Ganztags vom Land, auch für die Qualitätsverbesserung

Sekundarstufe I

Elternbefragung – kommunale Schulentwicklungsplanung

Immer wieder werden Eltern auf der Suche nach einem Gesamtschulplatz oder nach Ganztagsschulen abgewiesen. Daher setzen sich LINKE für Elternbefragungen ein, nach denen sich die kommunale/Kreis-Schulentwicklungsplanung laut Schulgesetz richten muss. Dieses Recht der Eltern auf Planung nach ihren Wünschen wird oftmals mit Füßen getreten. Damit könnte auch endlich das Recht auf einen Gesamtschul-/Sekundarschul-/Ganztagsplatz umgesetzt werden.

Sekundarstufe II

Viele Gymnasien und Gesamtschulen haben in der Oberstufe zu wenige Schülerinnen und Schüler, um ein breit gefächertes Wahlangebot an Leistungskursen und Grundkursen aufrechtzuerhalten. Das führt zu einem eingeschränkten Bildungsangebot. Dem versuchen viele Schulen durch Kooperation zu begegnen, was mit zeitraubendem Ortswechsel für Lernende und enormem Aufwand für Lehrkräfte und Schulorganisation verbunden ist. Zudem ist die Kooperation zwischen unterschiedlichen Fächern für Projekte in mehreren Schulen kaum zu bewerkstelligen.

Daher setzt sich LINKE-Kommunalpolitik für Oberstufenzentren in der gymnasialen Oberstufe ein, die mehrere Oberstufen vor Ort zusammenfasst. Langfristig könnten diese Oberstufenzentren auch mit den Berufskollegs zusammenarbeiten, um weitere Qualitätssteigerungen und ein größeres Angebot zu erreichen.

Inklusion im Bildungsbereich

Inklusion muss von den Beteiligten aus gedacht, nicht nach Ressorts verwaltet werden.

Deshalb werden LINKE-Kommunalvertretungen eine integrierte Förderplanung einfordern, die die Unterstützung für die Betroffenen aus den verschiedenen Bereichen sicherstellt und die Organisation der verschiedenen Fördermaßnahmen nicht den Eltern aufbürdet.

Bisher gibt es noch in den Kommunen Gebäude der Förderschulen. Auch wenn zukünftig Inklusion die Absonderung nicht mehr vornimmt, sollen diese Räume doch erhalten bleiben, um Förderzentren für bestimmte Behinderungen zu ermöglichen, in denen die Förderung der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Austausch und die Fortbildung des Personals stattfinden kann.

Daher wird LINKE Kommunalpolitik eine Raumplanung für Inklusion einfordern.

Auch wenn sich DIE LINKE mit allen Kräften für die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft ausspricht, so werden LINKE-Kommunalvertretungen dennoch in den nächsten Jahren übergangsweise der Einrichtung von inklusiven Schwerpunktschulen zustimmen, um den Prozess der Inklusion nicht auf Kosten der Qualität zu betreiben und die baulichen und personellen Umsetzungen sinnvoll gewährleisten zu können.

Schulentwicklung im ländlichen Raum 

Im ländlichen Raum wirkte sich die Prognose der sinkenden Schüler*innenanzahl auf die Schulstruktur massiv aus: Grundschulen wurden geschlossen. Selbst Zusammenschlüsse von Grundschulen, sogenannte Verbundschulen, haben nur eine aufschiebende Wirkung auf die Schließung. Das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ findet aus Kostengründen nur noch als Lippenbekenntnis statt!

Selbst die Kosten für die weitere Beförderung und der gerade für Grundschulkinder nachteilige Mehraufwand an Fahrzeit von bis zu 2 Stunden täglich ist kein Hindernis für den Schließungswahn. Da es schon seit langem keinen reinen Schülerverkehr mehr gibt, kommen noch Wartezeiten im ÖPNV hinzu.

Wenn es nach der Grundschule dann zu den weiterführenden Schulen geht, kann sich die Kommune glücklich schätzen, die nach Gründung einer Sekundarschule wenigstens überhaupt noch ein Angebot für Fünftklässler machen kann.

Kommunen ohne Schulangebot verlieren an Attraktivität; die Folgen sind sofort spürbar: Abwanderung! Wer ein gutes und breites Bildungsangebot bieten kann, der kann auch jetzt schon mit Zuzug rechnen. Dabei entscheiden sich immer mehr Eltern für einen Gesamtschulplatz; auch auf dem Lande liegen die Anmeldezahlen deutlich über denen der vorhandenen freien Plätze.

Daher wird sich LINKE Kommunalpolitik weiterhin für Gesamtschulen bzw. Sekundarschulen einsetzen sowie für Oberstufenzentren, denn nur so ist auch im ländlichen Raum eine gute Schule für alle realisierbar.

Ausbildung: Berufskollegs – Ausbildungszentren 

Trotz angeblichem Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern suchen viele Jugendliche vergeblich einen Ausbildungsplatz. Vor Ort finden sie zudem sehr viele und sehr unterschiedliche Beratungsangebote, die teilweise eher verwirren als helfen. Das Beratungsangebot muss sich zuvorderst an den Interessen der Jugendlichen ausrichten, nicht an Institutionen bzw. Schulformen.

Hier will LINKE Kommunalpolitik die kommunale Steuerung stärken: Berufskollegs, Arbeitsagentur, BiZ und kommunale Bildungsberatung sollen verknüpft werden, so dass Jugendliche einen zentralen Anlaufpunkt erhalten.

Weiterbildung 

Die LINKE NRW setzt sich ein für eine öffentlich verantwortete und getragene Weiterbildung und einen Ausbau der Volkshochschulen, der örtlichen, wohnortnahen Zentren für Weiterbildung. Das Angebot muss alle Bildungsbereiche umfassen, auch wenn ein besonderes Augenmerk und besondere Förderung sich angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung richten muss auf die politische Bildung! Auch aufsuchende Ansprache- und Motivierungsformen gehören zum Aufgabenkatalog. Andere Einrichtungen und Träger sollten dieses öffentliche Angebot ergänzen, nicht ersetzen. Abwertung und Bedeutungsverlust der Weiterbildung, ihre selektierende Ausrichtung und die ausufernde prekäre Beschäftigung dort müssen dringend geändert werden.

  1. Bildungsauftrag auf gesetzlicher Grundlage

Der Ausbau der Weiterbildung zu einem gleichberechtigten Teil des Bildungssystems war bereits die Forderung des Deutschen Bildungsrates im Strukturplan für das Bildungswesen 1970. Der öffentliche Bildungsauftrag für Erwachsenen- und Weiterbildung beinhaltet demnach das Recht auf Lernen in jedem Alter. Dafür müssen staatliche Rahmenbedingungen und ausreichende öffentliche Ressourcen zur Verfügung stehen, um Standards und Strukturen in den Einrichtungen sichern zu können.

Jahrzehntelang war die Entwicklung der Weiterbildung gekennzeichnet durch krasse Fehlentwicklungen auf dem Weg zu einem marktanalogen Gebilde: nämlich durch den Abbau staatlicher Verantwortung und Förderung, durch Privatisierung und Kommerzialisierung, durch soziale Selektion der Teilnehmenden sowie Deregulierung und weitergehende Prekarisierung der Beschäftigung. Professionelles HPM-Fachpersonal wurde ersetzt durch fachfremdes
(Verwaltungs-)Personal und die Stellen tariflich abgewertet; schwerwiegender Qualitätsverlust der Angebote ist die Folge.

Umsteuerung und weitgehende Verbesserungen erwarten wir von der jüngst gestarteten Initiative zur Novellierung des Landesweiterbildungsgesetzes.

Nach wie vor aber müssen die öffentlichen Einrichtungen immer größere Anteile ihrer Haushalte ‚am Markt’ erwirtschaften, um Projektmittel konkurrieren und die Teilnehmenden immer höhere Kosten tragen. „Nur wer hat, dem wird gegeben!“ Das Postulat des lebenslangen Lernens wird konterkariert. Zentrale Bestandteile des Weiterbildungsgesetzes NRW (WBG NRW) wie die Pflichtaufgabe, der Versorgungsauftrag und die tatsächliche Offenheit für alle sind damit hochgradig gefährdet.

Wir fordern

  • Von der Landesregierung fordern wir Ressourcen für einen tatsächlichen Ausbau des Versorgungsauftrages nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WBG NRW). 1 % des Landesbildungsbudgets sollen für die Förderung der Weiterbildung im Lande, für Angebots- und Beschäftigungsqualität kurzfristig zur Verfügung stehen, wie auch die GEW NRW fordert.
  • Von den Kommunen und Gebietskörperschaften als Träger erwarten wir, dass sie die Weiterbildungsangebote im Versorgungsgebiet nicht weiter durch Fusion von Volkshochschulen oder Etatkürzungen ausdünnen, sondern ihre Finanzmittel verlässlich bereitstellen und aufstocken. Eine besondere Förderung der politischen Bildung ist angesichts der gesellschaftlichen Lage und fehlender „aufklärender Bildung“ dringend geboten.
  • eine langfristig kostendeckende Finanzierung und koordinierte Verantwortung in der öffentlichen Weiterbildung durch Bund, Länder und Gemeinden, wie z. B. vorgeschlagen in dem Gutachten „Finanzierung lebenslangen Lernens“ durch die sog. „Timmermann-Kommission“.
  • bundesweite Regelungen für ein kohärentes inklusives Weiterbildungssystem, in dem die allgemeine, kulturelle, politische und berufliche Bildung gleichermaßen gefördert werden und für jeden tatsächlich die Chance auf Teilnahme besteht. Sie ergänzen die länderspezifischen Regelungen für die Weiterbildung. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung die Umsetzung der Vorschläge für ein Erwachsenenbildungsfinanzierungsgesetz einzufordern

Öffentliche Strukturen fördern und ausbauen

Gegen die fortschreitende Privatisierung und Kommerzialisierung wollen wir die öffentlich geförderten und verantworteten Weiterbildungsstrukturen ausbauen und stärken. Dies gilt besonders für die bundesweit über 900 Volkshochschulen, die den Kern der öffentlich geförderten Weiterbildung darstellen, bundesweit ortsnah vorhanden sind und die Grundversorgung an Weiterbildung vorhalten. Es muss verhindert werden, dass sie sich zunehmend dem Bildungsmarkt, seiner kommerziellen Ausrichtung, seinen selektiven Konkurrenzstrukturen und überwiegenden Projektfinanzierung unterwerfen müssen.

Viele Volkshochschulen sind außerdem Ansprechpartner für unterschiedlichste Zielgruppen, besonders auch für diejenigen, die zu ‚Verlierern‘ am Bildungsmarkt zählen.
Im Aufbau kommunaler und regionaler Bildungsnetzwerke können Volkshochschulen eine wichtige Schnittstelle darstellen und eine flächendeckende Versorgung für alle Erwachsenen sichern.

Eine Perspektive der VHS und ihrer Angebote liegt in der Bildungsberatung, der aufsuchenden Bildungsarbeit bis hin zur Sozialraumentwicklung sowie in Aufbau und Anleitung virtueller Lernnetzwerke.

Wir fordern

  • das Angebot zur Grundbildung der Bevölkerung entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Zur Grundbildung gehört für uns dabei alles, was zum Lehr- und Stoffplan der Sek I der allgemeinbildenden Schulen zählt.
  • Neben der Förderung von Menschen mit Grundbildungsbedarf und dem Nachholen von Schulabschlüssen zählen wir auch Folgendes zur grundlegenden, allgemeinwohlbezogenen Weiterbildung: Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten, Zugänge zum Arbeitsmarkt, Übergänge zwischen Schule und Ausbildung, ein Zugang zur Hochschule für Berufstätige, Umgang mit neuen Medien; diese sind ohne oder nur mit geringem Teilnehmerentgelt anzubieten. Die individuell aufzubringenden Entgelte dürfen nicht zum Teilnahmehindernis werden.
  • Besonders die politische Bildung muss wieder eine deutliche Aufwertung erfahren, statt immer mehr marginalisiert zu werden. Gerade in einer immer komplizierter und technischer werdenden Welt ist Aufklärung über gesellschaftspolitische Hintergründe und Zusammenhänge notwendig. Aufgrund dieser Bedeutung der politischen Bildung müssen die Angebote in der Regel entgeltfrei sein. Des Weiteren fordern wie eine Erweiterung des Bildungsurlaubs und weiteren Ausbau des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG-NRW).
  • Zur Entfaltung einer eigenen, selbstbewussten Persönlichkeit und zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben haben auch die anderen Bereiche der Volkshochschule, die kulturelle Bildung, Gesundheitsbildung, berufliche Bildung und die  Fremdsprachen z. B. ihre Bedeutung für das öffentliche Leben und sind aus- statt abzubauen. Nach dem Prinzip der Einheit der Bildung gehören sie unbedingt dazu.
  • Um Menschen für eine Teilnahme an Weiterbildung zu motivieren, sie über ihre Möglichkeiten zu informieren, sind wohnortnah subjektorientierte, gender- und kultursensible Beratungsstellen in öffentlicher Trägerschaft einzurichten mit klientenzentrierten Konzepten, guten Rahmenbedingungen und professionellem, wissenschaftlich ausgebildetem Personal mit tariflicher Eingruppierung wie bei den Mitarbeiter/-innen der Volkshochschulen auch.
  1. Prekäre Arbeit abschaffen 

In keinem anderen Bereich des Bildungswesens wird völlig selbstverständlich hingenommen, dass Unterrichtstätigkeit – und einiges mehr – vorrangig von Honorarkräften durchgeführt wird. Unter ihnen prekär Beschäftigte, die gering vergütet, das Ausfall- und Krankheitsrisiko ebenso allein tragen wie die Kosten zu ihrer sozialen Sicherung. Ihr Einkommen erreicht nach Abzug aller Abgaben oft nur die Höhe von Geringverdienern; viele müssen „aufstocken“! Damit ist Altersarmut vorprogrammiert. Sie können nicht die Bedingungen ihrer Arbeit und ihres Einkommens kollektiv aushandeln; Mitbestimmungsfunktionen sind ihnen weitgehend versperrt.

Durch eine verlässliche und deutlich höhere Finanzierung der Erwachsenen- und Weiterbildung können mehr feste Stellen und tarifliche Bezahlung ermöglicht bzw. entsprechend hohe Honorare mit sozialer Absicherung (wieder) eingeführt werden.

Wir fordern

  • dass die Kommunen und die zuständigen Personalvertretungen den Status der Scheinselbstständigen als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte anerkennen.
  • Bei längerfristigen Angeboten und Maßnahmen sind den Honorarkräften feste bzw. zeitlich befristete Stellen zu tariflichen Konditionen anzubieten.
  • Den Selbstständigen, die das bleiben möchten, ist ein Honorar pro Unterrichtsstunde von mindestens 36 € zu zahlen; der Mindestlohn nach dem Branchentarifvertrag Weiterbildung kann hier keine Anwendung finden.
  • Mehr Stellen zu schaffen für Festangestellte mit tariflicher Entlohnung nach dem TVöD. Das setzt voraus, dass Maßnahmen- und Kurskosten mit realistischen, tariflichen Personalkosten kalkuliert und ausgeschrieben werden und die Förderung entsprechend ausgerichtet wird. Die Mehrkosten sind nicht auf die Teilnehmenden abzuwälzen.
  • Möglichkeiten einer effektiven und wirkungsvollen Interessenvertretung und Mitbestimmung sind (wieder) einzuführen für das Personal und die Teilnehmenden in der Weiterbildung. (vgl. den Policy Brief 03/2016 des WSI zum Thema „Solo-Selbständigkeit in Deutschland. Aktuelle Reformoptionen“).

Studierende und Hochschulen vor Ort fördern!

Hochschulpolitik ist keine kommunale Aufgabe, aber die Studierenden und auch die Hochschule sind vor Ort. DIE LINKE vernachlässigt weder die Studierenden noch die Hochschulen.

  • Wohnen: DIE LINKE nimmt Wohnmöglichkeiten für Studierende vor Ort in den Blick und unterstützt Studierendenwerke beim Bau. Kommunaler Boden kann hierzu in Erbpacht vermietet werden, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken.
  • Verkehrsanbindung: Bei der kommunalen Verkehrsplanung muss nicht nur die Anbindung an den ÖPNV gewährleistet sein, sondern auch die Abstimmung der Taktzeiten auf die Hochschulbedürfnisse.
  • Studierenden-Card: DIE LINKE will die Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angeboten auch für Studierende ermöglichen.

Bildungspolitik

Bildung ist nicht mit Bildungsabschlüssen zu verwechseln, ist nicht Ausbildung, nicht Qualifikation und auch kein Kanon eines legitimierten hochkulturellen Wissens, aber auch kein Quizwissen. Vielmehr vertreten wir einen kritischen Bildungsbegriff, der sich der Funktionalität ökonomischer Verwertung und sonstiger Instrumentalisierung entzieht. Ausgangspunkt einer solchen Bildung ist die Möglichkeit der Entfaltung des Menschen. Bildung in diesem Verständnis zielt auf individuelle und kollektive Mündigkeit, Emanzipation und Aufklärung, ist an Humanität, Reflexivität, Kritik und Selbstbestimmung gebunden. Kritisch ist Bildung, weil sie sich für vernünftige und menschenwürdige gesellschaftliche Verhältnisse einsetzt und nach den Möglichkeiten einer besseren politischen und gesellschaftlichen Praxis fragt.

Denn insbesondere in einem wohlhabenden Land wie Deutschland ist es ein Skandal, wie wenig in Bildung investiert wird und in welchem Ausmaß gute Bildung nach wie vor vom Geldbeutel der Eltern abhängt.

Worauf wir dabei setzen?

  • grundlegende Reform des Bildungssystems („Eine Schule für alle“)
  • einen Schulsozialindex, um Ungleiches ungleich zu behandeln
  • interkommunale Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung für ein breitgefächertes schulisches Angebot

Was wir dafür brauchen ist ein Bildungssystem, das

  • Schüler*innen demokratisch partizipieren lässt,
  • in Personal, Schulbau und Materialien investiert,
  • die Verschiedenheit sowohl der Schüler*innen als auch des Schulumfeldes berücksichtigt,
  • auf Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Fachpersonals setzt.

Was das bringt?

  • eine qualitativ hochwertige Bildung aller Kinder und Jugendlichen
  • gesellschaftliche Teilhabe
  • Bekämpfung sozialer Ungleichheit

Was muss dafür getan werden?

  • Neue Schulen müssen durch die öffentliche Hand errichtet werden.
  • Bestehende Schulgebäude müssen orientiert an den Erkenntnissen fortschrittlicher Pädagogik umgestaltet werden.
  • Kommunen müssen einen Materialfonds für Schüler*innen aus finanzschwachem Umfeld auflegen.
  • Für Grundschulen muss ein hundertprozentiges Ganztagsplatzangebot konzipiert werden.

Als DIE LINKE erachten wir eine gebührenfreie und qualitativ hochwertige Bildung aller Kinder und Jugendlichen als eine Selbstverständlichkeit. Wir sind der Meinung, eine umfassende Bildung fördert nicht nur die persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern bildet zugleich die Basis für die gesellschaftliche Teilhabe und ist Teil des Kampfes gegen soziale Ungleichheit. Um eine gerechte Bildung zu garantieren, sind Investitionen in den Bereichen Schulbau, Personal sowie Materialien dringend notwendig. Auf kommunaler Ebene erschließen sich daher einige Handlungsschritte.

Schulbau bedarfsgerecht gestalten und finanzieren

Schulbau in den Kommunen scheitert in NRW oftmals an den Bedingungen „armer Städte“, die durch den Stärkungspakt Stadtfinanzen und den Zwang zum Personal- und Ausgabenabbau nicht die benötigten Kredite für Investitionen aufnehmen können.

Daher will DIE LINKE Möglichkeiten vor Ort prüfen, wie die benötigten Schulneubauten durch Zusammenarbeit mit rein öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften sofort errichtet werden können und in einem Miet-Kauf-Modell dennoch in der Verfügungsgewalt und dem Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Neue Schulbauten sollten so geplant werden, dass sie nicht nur den gegenwärtigen Ansprüchen von Schulen genügen, sondern auch als Stadtteilzentren und Orte der Erwachsenenbildung genutzt werden können.

Wie sollten gute Schulgebäude aussehen? Kinder brauchen Sonne, Luft und Freiraum für Bewegung, Kommunikation und Gestaltung in der gesamten Schule. Sie brauchen multifunktionale Räume ausgestattet mit vielfältigen Materialien, so dass das Lernen an ihren Bedürfnissen ausgerichtet werden kann. Es muss Räume geben für kleinere und größere Lerngruppen, für Recherche, Forschung und Übung in Einzelarbeit, für die Arbeit an Projekten und Werkstücken sowie für Präsentationen auf einer Bühne für die ganze Schulgemeinschaft. Dazu kommen moderne und gut ausgestattete Sporthallen und zusätzliche Räume im Rahmen der Inklusion. Auch für die interkulturelle Öffnung sind weitere Begegnungs- und Beratungsräume nötig.

Was tun?   

  • Aktualisierung der Schulentwicklungspläne durch die Schulämter, damit diese steigenden Geburtenzahlen, Migration und modernen pädagogischen Konzepten gerecht werden
  • stärkere Zusammenarbeit zwischen den Nachbarkommunen bei der Schulentwicklungsplanung und insbesondere eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung benachbarter kreisangehöriger Kommunen
  • Schulneubau sowie Neugestaltung und Ergänzung bestehender Schulgebäude orientiert an den Erkenntnissen fortschrittlicher Pädagogik und neuen Anforderungen durch Inklusion
  • Naturräume als Lernorte in die Planungen von Schulneu- und -umbauten einbeziehen
  • Errichtung neuer Schulgebäude durch die öffentliche Hand orientiert an den Erkenntnissen moderner Pädagogik und neuen Anforderungen durch Inklusion
  • digitale Infrastruktur auf den modernsten Stand ausbauen 

Armut als Bildungshemmnis

Armut beschämt, Armut grenzt aus, Armut macht krank. Alles, was man aus der Armutsforschung weiß, trifft auch auf Kinder und Jugendliche in den Schulen zu. Dass Armut der Schüler*innen ein Resultat der familiären Einkommensarmut ist und nur durch ausreichendes Familieneinkommen geändert werden kann, ist unstrittig. Dennoch kann auch vor Ort etwas getan werden. Um soziale Ungleichheit zu bekämpfen, fordert DIE LINKE eine Schule für ALLE als Ganztagsschule. Das gegliederte Schulsystem wollen wir abschaffen. Forscher*innen und Studien zeigen regelmäßig auf, wie schlecht dieses im internationalen Vergleich abschneidet.

Grundschule 

Klassengrößen dürfen Kommunen nach der Schulgesetzänderung kommunal regeln. Dadurch entstehen in vielen Kommunen in dicht besiedelten Quartieren übervolle Klassen, wohingegen in lockerer Bebauung oftmals sehr kleine Klassen vorherrschen. Hier werden LINKE-Kommunalvertretungen auf die Verteilung der kommunalen Klassenzahlen achten und kleine Klassen insbesondere in Grundschulen mit vielen sozial und/oder bildungsbenachteiligten Kindern einrichten.

Der für 2025 angekündigte Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Ganztagsgrundschule birgt für die Kommunen die Herausforderung, die Kapazitäten zügig auszubauen. Zwar sind 90 % der Grundschulen in NRW offene Ganztagsschulen, aber weniger als die Hälfte der Grundschüler*innen hat einen Ganztagsplatz. Damit jedes Kind zukünftig einen Ganztagsplatz bekommt und Wartelisten der Vergangenheit angehören, sind große Anstrengungen beim ohnehin problematischen Schulbau nötig: Es braucht vielerorts Investitionen in Räume für Mittagsverpflegung und erweiterte Räume für Ganztagsangebote. Das Bundesinvestitionsprogramm wird dafür nicht ausreichen.

DIE LINKE fordert auf kommunaler Ebene:

  • sofortige Ausbauplanung für eine 100%-Versorgung im Grundschulganztag
  • Ausbau der Ganztagsplätze besonders in benachteiligten Sozialräumen
  • Suche nach neuen geeigneten Ausbaukonzepten bei Platzmangel

Die strukturelle Unterfinanzierung des offenen Ganztags im Primarbereich führt zu einer oft minderen Qualität der Angebote für die Schülerinnen und Schüler, zu Elternbeiträgen und zu prekären Arbeitsbedingungen für die Ganztagskräfte. Das ist bei offenen Ganztagsmodellen schwerlich zu verhindern, sodass DIE LINKE sich auf Landesebene für die flächendeckende Einführung gebührenfreier, gebundener Ganztagsangebote einsetzt.

Solange diese nicht realisiert sind, fordert DIE LINKE

  • die vollständige Finanzierung der Ganztagsgarantie nach dem Konnexitätsprinzip
  • die auskömmliche Finanzierung des offenen Ganztags vom Land, auch für die Qualitätsverbesserung

Sekundarstufe I

Elternbefragung – kommunale Schulentwicklungsplanung

Immer wieder werden Eltern auf der Suche nach einem Gesamtschulplatz oder nach Ganztagsschulen abgewiesen. Daher setzen sich LINKE für Elternbefragungen ein, nach denen sich die kommunale/Kreis-Schulentwicklungsplanung laut Schulgesetz richten muss. Dieses Recht der Eltern auf Planung nach ihren Wünschen wird oftmals mit Füßen getreten. Damit könnte auch endlich das Recht auf einen Gesamtschul-/Sekundarschul-/Ganztagsplatz umgesetzt werden.

Sekundarstufe II

Viele Gymnasien und Gesamtschulen haben in der Oberstufe zu wenige Schülerinnen und Schüler, um ein breit gefächertes Wahlangebot an Leistungskursen und Grundkursen aufrechtzuerhalten. Das führt zu einem eingeschränkten Bildungsangebot. Dem versuchen viele Schulen durch Kooperation zu begegnen, was mit zeitraubendem Ortswechsel für Lernende und enormem Aufwand für Lehrkräfte und Schulorganisation verbunden ist. Zudem ist die Kooperation zwischen unterschiedlichen Fächern für Projekte in mehreren Schulen kaum zu bewerkstelligen.

Daher setzt sich LINKE-Kommunalpolitik für Oberstufenzentren in der gymnasialen Oberstufe ein, die mehrere Oberstufen vor Ort zusammenfasst. Langfristig könnten diese Oberstufenzentren auch mit den Berufskollegs zusammenarbeiten, um weitere Qualitätssteigerungen und ein größeres Angebot zu erreichen.

Inklusion im Bildungsbereich

Inklusion muss von den Beteiligten aus gedacht, nicht nach Ressorts verwaltet werden.

Deshalb werden LINKE-Kommunalvertretungen eine integrierte Förderplanung einfordern, die die Unterstützung für die Betroffenen aus den verschiedenen Bereichen sicherstellt und die Organisation der verschiedenen Fördermaßnahmen nicht den Eltern aufbürdet.

Bisher gibt es noch in den Kommunen Gebäude der Förderschulen. Auch wenn zukünftig Inklusion die Absonderung nicht mehr vornimmt, sollen diese Räume doch erhalten bleiben, um Förderzentren für bestimmte Behinderungen zu ermöglichen, in denen die Förderung der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Austausch und die Fortbildung des Personals stattfinden kann.

Daher wird LINKE Kommunalpolitik eine Raumplanung für Inklusion einfordern.

Auch wenn sich DIE LINKE mit allen Kräften für die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft ausspricht, so werden LINKE-Kommunalvertretungen dennoch in den nächsten Jahren übergangsweise der Einrichtung von inklusiven Schwerpunktschulen zustimmen, um den Prozess der Inklusion nicht auf Kosten der Qualität zu betreiben und die baulichen und personellen Umsetzungen sinnvoll gewährleisten zu können.

Schulentwicklung im ländlichen Raum 

Im ländlichen Raum wirkte sich die Prognose der sinkenden Schüler*innenanzahl auf die Schulstruktur massiv aus: Grundschulen wurden geschlossen. Selbst Zusammenschlüsse von Grundschulen, sogenannte Verbundschulen, haben nur eine aufschiebende Wirkung auf die Schließung. Das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ findet aus Kostengründen nur noch als Lippenbekenntnis statt!

Selbst die Kosten für die weitere Beförderung und der gerade für Grundschulkinder nachteilige Mehraufwand an Fahrzeit von bis zu 2 Stunden täglich ist kein Hindernis für den Schließungswahn. Da es schon seit langem keinen reinen Schülerverkehr mehr gibt, kommen noch Wartezeiten im ÖPNV hinzu.

Wenn es nach der Grundschule dann zu den weiterführenden Schulen geht, kann sich die Kommune glücklich schätzen, die nach Gründung einer Sekundarschule wenigstens überhaupt noch ein Angebot für Fünftklässler machen kann.

Kommunen ohne Schulangebot verlieren an Attraktivität; die Folgen sind sofort spürbar: Abwanderung! Wer ein gutes und breites Bildungsangebot bieten kann, der kann auch jetzt schon mit Zuzug rechnen. Dabei entscheiden sich immer mehr Eltern für einen Gesamtschulplatz; auch auf dem Lande liegen die Anmeldezahlen deutlich über denen der vorhandenen freien Plätze.

Daher wird sich LINKE Kommunalpolitik weiterhin für Gesamtschulen bzw. Sekundarschulen einsetzen sowie für Oberstufenzentren, denn nur so ist auch im ländlichen Raum eine gute Schule für alle realisierbar.

Ausbildung: Berufskollegs – Ausbildungszentren 

Trotz angeblichem Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern suchen viele Jugendliche vergeblich einen Ausbildungsplatz. Vor Ort finden sie zudem sehr viele und sehr unterschiedliche Beratungsangebote, die teilweise eher verwirren als helfen. Das Beratungsangebot muss sich zuvorderst an den Interessen der Jugendlichen ausrichten, nicht an Institutionen bzw. Schulformen.

Hier will LINKE Kommunalpolitik die kommunale Steuerung stärken: Berufskollegs, Arbeitsagentur, BiZ und kommunale Bildungsberatung sollen verknüpft werden, so dass Jugendliche einen zentralen Anlaufpunkt erhalten.

Weiterbildung 

Die LINKE NRW setzt sich ein für eine öffentlich verantwortete und getragene Weiterbildung und einen Ausbau der Volkshochschulen, der örtlichen, wohnortnahen Zentren für Weiterbildung. Das Angebot muss alle Bildungsbereiche umfassen, auch wenn ein besonderes Augenmerk und besondere Förderung sich angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung richten muss auf die politische Bildung! Auch aufsuchende Ansprache- und Motivierungsformen gehören zum Aufgabenkatalog. Andere Einrichtungen und Träger sollten dieses öffentliche Angebot ergänzen, nicht ersetzen. Abwertung und Bedeutungsverlust der Weiterbildung, ihre selektierende Ausrichtung und die ausufernde prekäre Beschäftigung dort müssen dringend geändert werden.

  1. Bildungsauftrag auf gesetzlicher Grundlage

Der Ausbau der Weiterbildung zu einem gleichberechtigten Teil des Bildungssystems war bereits die Forderung des Deutschen Bildungsrates im Strukturplan für das Bildungswesen 1970. Der öffentliche Bildungsauftrag für Erwachsenen- und Weiterbildung beinhaltet demnach das Recht auf Lernen in jedem Alter. Dafür müssen staatliche Rahmenbedingungen und ausreichende öffentliche Ressourcen zur Verfügung stehen, um Standards und Strukturen in den Einrichtungen sichern zu können.

Jahrzehntelang war die Entwicklung der Weiterbildung gekennzeichnet durch krasse Fehlentwicklungen auf dem Weg zu einem marktanalogen Gebilde: nämlich durch den Abbau staatlicher Verantwortung und Förderung, durch Privatisierung und Kommerzialisierung, durch soziale Selektion der Teilnehmenden sowie Deregulierung und weitergehende Prekarisierung der Beschäftigung. Professionelles HPM-Fachpersonal wurde ersetzt durch fachfremdes
(Verwaltungs-)Personal und die Stellen tariflich abgewertet; schwerwiegender Qualitätsverlust der Angebote ist die Folge.

Umsteuerung und weitgehende Verbesserungen erwarten wir von der jüngst gestarteten Initiative zur Novellierung des Landesweiterbildungsgesetzes.

Nach wie vor aber müssen die öffentlichen Einrichtungen immer größere Anteile ihrer Haushalte ‚am Markt’ erwirtschaften, um Projektmittel konkurrieren und die Teilnehmenden immer höhere Kosten tragen. „Nur wer hat, dem wird gegeben!“ Das Postulat des lebenslangen Lernens wird konterkariert. Zentrale Bestandteile des Weiterbildungsgesetzes NRW (WBG NRW) wie die Pflichtaufgabe, der Versorgungsauftrag und die tatsächliche Offenheit für alle sind damit hochgradig gefährdet.

Wir fordern

  • Von der Landesregierung fordern wir Ressourcen für einen tatsächlichen Ausbau des Versorgungsauftrages nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WBG NRW). 1 % des Landesbildungsbudgets sollen für die Förderung der Weiterbildung im Lande, für Angebots- und Beschäftigungsqualität kurzfristig zur Verfügung stehen, wie auch die GEW NRW fordert.
  • Von den Kommunen und Gebietskörperschaften als Träger erwarten wir, dass sie die Weiterbildungsangebote im Versorgungsgebiet nicht weiter durch Fusion von Volkshochschulen oder Etatkürzungen ausdünnen, sondern ihre Finanzmittel verlässlich bereitstellen und aufstocken. Eine besondere Förderung der politischen Bildung ist angesichts der gesellschaftlichen Lage und fehlender „aufklärender Bildung“ dringend geboten.
  • eine langfristig kostendeckende Finanzierung und koordinierte Verantwortung in der öffentlichen Weiterbildung durch Bund, Länder und Gemeinden, wie z. B. vorgeschlagen in dem Gutachten „Finanzierung lebenslangen Lernens“ durch die sog. „Timmermann-Kommission“.
  • bundesweite Regelungen für ein kohärentes inklusives Weiterbildungssystem, in dem die allgemeine, kulturelle, politische und berufliche Bildung gleichermaßen gefördert werden und für jeden tatsächlich die Chance auf Teilnahme besteht. Sie ergänzen die länderspezifischen Regelungen für die Weiterbildung. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung die Umsetzung der Vorschläge für ein Erwachsenenbildungsfinanzierungsgesetz einzufordern

Öffentliche Strukturen fördern und ausbauen

Gegen die fortschreitende Privatisierung und Kommerzialisierung wollen wir die öffentlich geförderten und verantworteten Weiterbildungsstrukturen ausbauen und stärken. Dies gilt besonders für die bundesweit über 900 Volkshochschulen, die den Kern der öffentlich geförderten Weiterbildung darstellen, bundesweit ortsnah vorhanden sind und die Grundversorgung an Weiterbildung vorhalten. Es muss verhindert werden, dass sie sich zunehmend dem Bildungsmarkt, seiner kommerziellen Ausrichtung, seinen selektiven Konkurrenzstrukturen und überwiegenden Projektfinanzierung unterwerfen müssen.

Viele Volkshochschulen sind außerdem Ansprechpartner für unterschiedlichste Zielgruppen, besonders auch für diejenigen, die zu ‚Verlierern‘ am Bildungsmarkt zählen.
Im Aufbau kommunaler und regionaler Bildungsnetzwerke können Volkshochschulen eine wichtige Schnittstelle darstellen und eine flächendeckende Versorgung für alle Erwachsenen sichern.

Eine Perspektive der VHS und ihrer Angebote liegt in der Bildungsberatung, der aufsuchenden Bildungsarbeit bis hin zur Sozialraumentwicklung sowie in Aufbau und Anleitung virtueller Lernnetzwerke.

Wir fordern

  • das Angebot zur Grundbildung der Bevölkerung entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Zur Grundbildung gehört für uns dabei alles, was zum Lehr- und Stoffplan der Sek I der allgemeinbildenden Schulen zählt.
  • Neben der Förderung von Menschen mit Grundbildungsbedarf und dem Nachholen von Schulabschlüssen zählen wir auch Folgendes zur grundlegenden, allgemeinwohlbezogenen Weiterbildung: Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten, Zugänge zum Arbeitsmarkt, Übergänge zwischen Schule und Ausbildung, ein Zugang zur Hochschule für Berufstätige, Umgang mit neuen Medien; diese sind ohne oder nur mit geringem Teilnehmerentgelt anzubieten. Die individuell aufzubringenden Entgelte dürfen nicht zum Teilnahmehindernis werden.
  • Besonders die politische Bildung muss wieder eine deutliche Aufwertung erfahren, statt immer mehr marginalisiert zu werden. Gerade in einer immer komplizierter und technischer werdenden Welt ist Aufklärung über gesellschaftspolitische Hintergründe und Zusammenhänge notwendig. Aufgrund dieser Bedeutung der politischen Bildung müssen die Angebote in der Regel entgeltfrei sein. Des Weiteren fordern wie eine Erweiterung des Bildungsurlaubs und weiteren Ausbau des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG-NRW).
  • Zur Entfaltung einer eigenen, selbstbewussten Persönlichkeit und zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben haben auch die anderen Bereiche der Volkshochschule, die kulturelle Bildung, Gesundheitsbildung, berufliche Bildung und die  Fremdsprachen z. B. ihre Bedeutung für das öffentliche Leben und sind aus- statt abzubauen. Nach dem Prinzip der Einheit der Bildung gehören sie unbedingt dazu.
  • Um Menschen für eine Teilnahme an Weiterbildung zu motivieren, sie über ihre Möglichkeiten zu informieren, sind wohnortnah subjektorientierte, gender- und kultursensible Beratungsstellen in öffentlicher Trägerschaft einzurichten mit klientenzentrierten Konzepten, guten Rahmenbedingungen und professionellem, wissenschaftlich ausgebildetem Personal mit tariflicher Eingruppierung wie bei den Mitarbeiter/-innen der Volkshochschulen auch.
  1. Prekäre Arbeit abschaffen 

In keinem anderen Bereich des Bildungswesens wird völlig selbstverständlich hingenommen, dass Unterrichtstätigkeit – und einiges mehr – vorrangig von Honorarkräften durchgeführt wird. Unter ihnen prekär Beschäftigte, die gering vergütet, das Ausfall- und Krankheitsrisiko ebenso allein tragen wie die Kosten zu ihrer sozialen Sicherung. Ihr Einkommen erreicht nach Abzug aller Abgaben oft nur die Höhe von Geringverdienern; viele müssen „aufstocken“! Damit ist Altersarmut vorprogrammiert. Sie können nicht die Bedingungen ihrer Arbeit und ihres Einkommens kollektiv aushandeln; Mitbestimmungsfunktionen sind ihnen weitgehend versperrt.

Durch eine verlässliche und deutlich höhere Finanzierung der Erwachsenen- und Weiterbildung können mehr feste Stellen und tarifliche Bezahlung ermöglicht bzw. entsprechend hohe Honorare mit sozialer Absicherung (wieder) eingeführt werden.

Wir fordern

  • dass die Kommunen und die zuständigen Personalvertretungen den Status der Scheinselbstständigen als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte anerkennen.
  • Bei längerfristigen Angeboten und Maßnahmen sind den Honorarkräften feste bzw. zeitlich befristete Stellen zu tariflichen Konditionen anzubieten.
  • Den Selbstständigen, die das bleiben möchten, ist ein Honorar pro Unterrichtsstunde von mindestens 36 € zu zahlen; der Mindestlohn nach dem Branchentarifvertrag Weiterbildung kann hier keine Anwendung finden.
  • Mehr Stellen zu schaffen für Festangestellte mit tariflicher Entlohnung nach dem TVöD. Das setzt voraus, dass Maßnahmen- und Kurskosten mit realistischen, tariflichen Personalkosten kalkuliert und ausgeschrieben werden und die Förderung entsprechend ausgerichtet wird. Die Mehrkosten sind nicht auf die Teilnehmenden abzuwälzen.
  • Möglichkeiten einer effektiven und wirkungsvollen Interessenvertretung und Mitbestimmung sind (wieder) einzuführen für das Personal und die Teilnehmenden in der Weiterbildung. (vgl. den Policy Brief 03/2016 des WSI zum Thema „Solo-Selbständigkeit in Deutschland. Aktuelle Reformoptionen“).

Studierende und Hochschulen vor Ort fördern!

Hochschulpolitik ist keine kommunale Aufgabe, aber die Studierenden und auch die Hochschule sind vor Ort. DIE LINKE vernachlässigt weder die Studierenden noch die Hochschulen.

  • Wohnen: DIE LINKE nimmt Wohnmöglichkeiten für Studierende vor Ort in den Blick und unterstützt Studierendenwerke beim Bau. Kommunaler Boden kann hierzu in Erbpacht vermietet werden, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken.
  • Verkehrsanbindung: Bei der kommunalen Verkehrsplanung muss nicht nur die Anbindung an den ÖPNV gewährleistet sein, sondern auch die Abstimmung der Taktzeiten auf die Hochschulbedürfnisse.
  • Studierenden-Card: DIE LINKE will die Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angeboten auch für Studierende ermöglichen.

Kontakt

Anschrift & Ansprechpartner

Kreissprecherin: Jule Kegel
Kreissprecher: Sebastian Neumann

Kreisbüro
Kampstraße 27
32423 Minden

Telefon (05 71) 829 743 51

kreisverband@dielinke-muehlenkreis.de

DIE LINKE. Minden Lübbecke: Aktuelle Informationen

Bildungspolitik

Bildung ist nicht mit Bildungsabschlüssen zu verwechseln, ist nicht Ausbildung, nicht Qualifikation und auch kein Kanon eines legitimierten hochkulturellen Wissens, aber auch kein Quizwissen. Vielmehr vertreten wir einen kritischen Bildungsbegriff, der sich der Funktionalität ökonomischer Verwertung und sonstiger Instrumentalisierung entzieht. Ausgangspunkt einer solchen Bildung ist die Möglichkeit der Entfaltung des Menschen. Bildung in diesem Verständnis zielt auf individuelle und kollektive Mündigkeit, Emanzipation und Aufklärung, ist an Humanität, Reflexivität, Kritik und Selbstbestimmung gebunden. Kritisch ist Bildung, weil sie sich für vernünftige und menschenwürdige gesellschaftliche Verhältnisse einsetzt und nach den Möglichkeiten einer besseren politischen und gesellschaftlichen Praxis fragt.

Denn insbesondere in einem wohlhabenden Land wie Deutschland ist es ein Skandal, wie wenig in Bildung investiert wird und in welchem Ausmaß gute Bildung nach wie vor vom Geldbeutel der Eltern abhängt.

Worauf wir dabei setzen?

  • grundlegende Reform des Bildungssystems („Eine Schule für alle“)
  • einen Schulsozialindex, um Ungleiches ungleich zu behandeln
  • interkommunale Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung für ein breitgefächertes schulisches Angebot

Was wir dafür brauchen ist ein Bildungssystem, das

  • Schüler*innen demokratisch partizipieren lässt,
  • in Personal, Schulbau und Materialien investiert,
  • die Verschiedenheit sowohl der Schüler*innen als auch des Schulumfeldes berücksichtigt,
  • auf Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Fachpersonals setzt.

Was das bringt?

  • eine qualitativ hochwertige Bildung aller Kinder und Jugendlichen
  • gesellschaftliche Teilhabe
  • Bekämpfung sozialer Ungleichheit

Was muss dafür getan werden?

  • Neue Schulen müssen durch die öffentliche Hand errichtet werden.
  • Bestehende Schulgebäude müssen orientiert an den Erkenntnissen fortschrittlicher Pädagogik umgestaltet werden.
  • Kommunen müssen einen Materialfonds für Schüler*innen aus finanzschwachem Umfeld auflegen.
  • Für Grundschulen muss ein hundertprozentiges Ganztagsplatzangebot konzipiert werden.

Als DIE LINKE erachten wir eine gebührenfreie und qualitativ hochwertige Bildung aller Kinder und Jugendlichen als eine Selbstverständlichkeit. Wir sind der Meinung, eine umfassende Bildung fördert nicht nur die persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern bildet zugleich die Basis für die gesellschaftliche Teilhabe und ist Teil des Kampfes gegen soziale Ungleichheit. Um eine gerechte Bildung zu garantieren, sind Investitionen in den Bereichen Schulbau, Personal sowie Materialien dringend notwendig. Auf kommunaler Ebene erschließen sich daher einige Handlungsschritte.

Schulbau bedarfsgerecht gestalten und finanzieren

Schulbau in den Kommunen scheitert in NRW oftmals an den Bedingungen „armer Städte“, die durch den Stärkungspakt Stadtfinanzen und den Zwang zum Personal- und Ausgabenabbau nicht die benötigten Kredite für Investitionen aufnehmen können.

Daher will DIE LINKE Möglichkeiten vor Ort prüfen, wie die benötigten Schulneubauten durch Zusammenarbeit mit rein öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften sofort errichtet werden können und in einem Miet-Kauf-Modell dennoch in der Verfügungsgewalt und dem Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Neue Schulbauten sollten so geplant werden, dass sie nicht nur den gegenwärtigen Ansprüchen von Schulen genügen, sondern auch als Stadtteilzentren und Orte der Erwachsenenbildung genutzt werden können.

Wie sollten gute Schulgebäude aussehen? Kinder brauchen Sonne, Luft und Freiraum für Bewegung, Kommunikation und Gestaltung in der gesamten Schule. Sie brauchen multifunktionale Räume ausgestattet mit vielfältigen Materialien, so dass das Lernen an ihren Bedürfnissen ausgerichtet werden kann. Es muss Räume geben für kleinere und größere Lerngruppen, für Recherche, Forschung und Übung in Einzelarbeit, für die Arbeit an Projekten und Werkstücken sowie für Präsentationen auf einer Bühne für die ganze Schulgemeinschaft. Dazu kommen moderne und gut ausgestattete Sporthallen und zusätzliche Räume im Rahmen der Inklusion. Auch für die interkulturelle Öffnung sind weitere Begegnungs- und Beratungsräume nötig.

Was tun?   

  • Aktualisierung der Schulentwicklungspläne durch die Schulämter, damit diese steigenden Geburtenzahlen, Migration und modernen pädagogischen Konzepten gerecht werden
  • stärkere Zusammenarbeit zwischen den Nachbarkommunen bei der Schulentwicklungsplanung und insbesondere eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung benachbarter kreisangehöriger Kommunen
  • Schulneubau sowie Neugestaltung und Ergänzung bestehender Schulgebäude orientiert an den Erkenntnissen fortschrittlicher Pädagogik und neuen Anforderungen durch Inklusion
  • Naturräume als Lernorte in die Planungen von Schulneu- und -umbauten einbeziehen
  • Errichtung neuer Schulgebäude durch die öffentliche Hand orientiert an den Erkenntnissen moderner Pädagogik und neuen Anforderungen durch Inklusion
  • digitale Infrastruktur auf den modernsten Stand ausbauen 

Armut als Bildungshemmnis

Armut beschämt, Armut grenzt aus, Armut macht krank. Alles, was man aus der Armutsforschung weiß, trifft auch auf Kinder und Jugendliche in den Schulen zu. Dass Armut der Schüler*innen ein Resultat der familiären Einkommensarmut ist und nur durch ausreichendes Familieneinkommen geändert werden kann, ist unstrittig. Dennoch kann auch vor Ort etwas getan werden. Um soziale Ungleichheit zu bekämpfen, fordert DIE LINKE eine Schule für ALLE als Ganztagsschule. Das gegliederte Schulsystem wollen wir abschaffen. Forscher*innen und Studien zeigen regelmäßig auf, wie schlecht dieses im internationalen Vergleich abschneidet.

Grundschule 

Klassengrößen dürfen Kommunen nach der Schulgesetzänderung kommunal regeln. Dadurch entstehen in vielen Kommunen in dicht besiedelten Quartieren übervolle Klassen, wohingegen in lockerer Bebauung oftmals sehr kleine Klassen vorherrschen. Hier werden LINKE-Kommunalvertretungen auf die Verteilung der kommunalen Klassenzahlen achten und kleine Klassen insbesondere in Grundschulen mit vielen sozial und/oder bildungsbenachteiligten Kindern einrichten.

Der für 2025 angekündigte Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Ganztagsgrundschule birgt für die Kommunen die Herausforderung, die Kapazitäten zügig auszubauen. Zwar sind 90 % der Grundschulen in NRW offene Ganztagsschulen, aber weniger als die Hälfte der Grundschüler*innen hat einen Ganztagsplatz. Damit jedes Kind zukünftig einen Ganztagsplatz bekommt und Wartelisten der Vergangenheit angehören, sind große Anstrengungen beim ohnehin problematischen Schulbau nötig: Es braucht vielerorts Investitionen in Räume für Mittagsverpflegung und erweiterte Räume für Ganztagsangebote. Das Bundesinvestitionsprogramm wird dafür nicht ausreichen.

DIE LINKE fordert auf kommunaler Ebene:

  • sofortige Ausbauplanung für eine 100%-Versorgung im Grundschulganztag
  • Ausbau der Ganztagsplätze besonders in benachteiligten Sozialräumen
  • Suche nach neuen geeigneten Ausbaukonzepten bei Platzmangel

Die strukturelle Unterfinanzierung des offenen Ganztags im Primarbereich führt zu einer oft minderen Qualität der Angebote für die Schülerinnen und Schüler, zu Elternbeiträgen und zu prekären Arbeitsbedingungen für die Ganztagskräfte. Das ist bei offenen Ganztagsmodellen schwerlich zu verhindern, sodass DIE LINKE sich auf Landesebene für die flächendeckende Einführung gebührenfreier, gebundener Ganztagsangebote einsetzt.

Solange diese nicht realisiert sind, fordert DIE LINKE

  • die vollständige Finanzierung der Ganztagsgarantie nach dem Konnexitätsprinzip
  • die auskömmliche Finanzierung des offenen Ganztags vom Land, auch für die Qualitätsverbesserung

Sekundarstufe I

Elternbefragung – kommunale Schulentwicklungsplanung

Immer wieder werden Eltern auf der Suche nach einem Gesamtschulplatz oder nach Ganztagsschulen abgewiesen. Daher setzen sich LINKE für Elternbefragungen ein, nach denen sich die kommunale/Kreis-Schulentwicklungsplanung laut Schulgesetz richten muss. Dieses Recht der Eltern auf Planung nach ihren Wünschen wird oftmals mit Füßen getreten. Damit könnte auch endlich das Recht auf einen Gesamtschul-/Sekundarschul-/Ganztagsplatz umgesetzt werden.

Sekundarstufe II

Viele Gymnasien und Gesamtschulen haben in der Oberstufe zu wenige Schülerinnen und Schüler, um ein breit gefächertes Wahlangebot an Leistungskursen und Grundkursen aufrechtzuerhalten. Das führt zu einem eingeschränkten Bildungsangebot. Dem versuchen viele Schulen durch Kooperation zu begegnen, was mit zeitraubendem Ortswechsel für Lernende und enormem Aufwand für Lehrkräfte und Schulorganisation verbunden ist. Zudem ist die Kooperation zwischen unterschiedlichen Fächern für Projekte in mehreren Schulen kaum zu bewerkstelligen.

Daher setzt sich LINKE-Kommunalpolitik für Oberstufenzentren in der gymnasialen Oberstufe ein, die mehrere Oberstufen vor Ort zusammenfasst. Langfristig könnten diese Oberstufenzentren auch mit den Berufskollegs zusammenarbeiten, um weitere Qualitätssteigerungen und ein größeres Angebot zu erreichen.

Inklusion im Bildungsbereich

Inklusion muss von den Beteiligten aus gedacht, nicht nach Ressorts verwaltet werden.

Deshalb werden LINKE-Kommunalvertretungen eine integrierte Förderplanung einfordern, die die Unterstützung für die Betroffenen aus den verschiedenen Bereichen sicherstellt und die Organisation der verschiedenen Fördermaßnahmen nicht den Eltern aufbürdet.

Bisher gibt es noch in den Kommunen Gebäude der Förderschulen. Auch wenn zukünftig Inklusion die Absonderung nicht mehr vornimmt, sollen diese Räume doch erhalten bleiben, um Förderzentren für bestimmte Behinderungen zu ermöglichen, in denen die Förderung der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Austausch und die Fortbildung des Personals stattfinden kann.

Daher wird LINKE Kommunalpolitik eine Raumplanung für Inklusion einfordern.

Auch wenn sich DIE LINKE mit allen Kräften für die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft ausspricht, so werden LINKE-Kommunalvertretungen dennoch in den nächsten Jahren übergangsweise der Einrichtung von inklusiven Schwerpunktschulen zustimmen, um den Prozess der Inklusion nicht auf Kosten der Qualität zu betreiben und die baulichen und personellen Umsetzungen sinnvoll gewährleisten zu können.

Schulentwicklung im ländlichen Raum 

Im ländlichen Raum wirkte sich die Prognose der sinkenden Schüler*innenanzahl auf die Schulstruktur massiv aus: Grundschulen wurden geschlossen. Selbst Zusammenschlüsse von Grundschulen, sogenannte Verbundschulen, haben nur eine aufschiebende Wirkung auf die Schließung. Das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ findet aus Kostengründen nur noch als Lippenbekenntnis statt!

Selbst die Kosten für die weitere Beförderung und der gerade für Grundschulkinder nachteilige Mehraufwand an Fahrzeit von bis zu 2 Stunden täglich ist kein Hindernis für den Schließungswahn. Da es schon seit langem keinen reinen Schülerverkehr mehr gibt, kommen noch Wartezeiten im ÖPNV hinzu.

Wenn es nach der Grundschule dann zu den weiterführenden Schulen geht, kann sich die Kommune glücklich schätzen, die nach Gründung einer Sekundarschule wenigstens überhaupt noch ein Angebot für Fünftklässler machen kann.

Kommunen ohne Schulangebot verlieren an Attraktivität; die Folgen sind sofort spürbar: Abwanderung! Wer ein gutes und breites Bildungsangebot bieten kann, der kann auch jetzt schon mit Zuzug rechnen. Dabei entscheiden sich immer mehr Eltern für einen Gesamtschulplatz; auch auf dem Lande liegen die Anmeldezahlen deutlich über denen der vorhandenen freien Plätze.

Daher wird sich LINKE Kommunalpolitik weiterhin für Gesamtschulen bzw. Sekundarschulen einsetzen sowie für Oberstufenzentren, denn nur so ist auch im ländlichen Raum eine gute Schule für alle realisierbar.

Ausbildung: Berufskollegs – Ausbildungszentren 

Trotz angeblichem Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern suchen viele Jugendliche vergeblich einen Ausbildungsplatz. Vor Ort finden sie zudem sehr viele und sehr unterschiedliche Beratungsangebote, die teilweise eher verwirren als helfen. Das Beratungsangebot muss sich zuvorderst an den Interessen der Jugendlichen ausrichten, nicht an Institutionen bzw. Schulformen.

Hier will LINKE Kommunalpolitik die kommunale Steuerung stärken: Berufskollegs, Arbeitsagentur, BiZ und kommunale Bildungsberatung sollen verknüpft werden, so dass Jugendliche einen zentralen Anlaufpunkt erhalten.

Weiterbildung 

Die LINKE NRW setzt sich ein für eine öffentlich verantwortete und getragene Weiterbildung und einen Ausbau der Volkshochschulen, der örtlichen, wohnortnahen Zentren für Weiterbildung. Das Angebot muss alle Bildungsbereiche umfassen, auch wenn ein besonderes Augenmerk und besondere Förderung sich angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung richten muss auf die politische Bildung! Auch aufsuchende Ansprache- und Motivierungsformen gehören zum Aufgabenkatalog. Andere Einrichtungen und Träger sollten dieses öffentliche Angebot ergänzen, nicht ersetzen. Abwertung und Bedeutungsverlust der Weiterbildung, ihre selektierende Ausrichtung und die ausufernde prekäre Beschäftigung dort müssen dringend geändert werden.

  1. Bildungsauftrag auf gesetzlicher Grundlage

Der Ausbau der Weiterbildung zu einem gleichberechtigten Teil des Bildungssystems war bereits die Forderung des Deutschen Bildungsrates im Strukturplan für das Bildungswesen 1970. Der öffentliche Bildungsauftrag für Erwachsenen- und Weiterbildung beinhaltet demnach das Recht auf Lernen in jedem Alter. Dafür müssen staatliche Rahmenbedingungen und ausreichende öffentliche Ressourcen zur Verfügung stehen, um Standards und Strukturen in den Einrichtungen sichern zu können.

Jahrzehntelang war die Entwicklung der Weiterbildung gekennzeichnet durch krasse Fehlentwicklungen auf dem Weg zu einem marktanalogen Gebilde: nämlich durch den Abbau staatlicher Verantwortung und Förderung, durch Privatisierung und Kommerzialisierung, durch soziale Selektion der Teilnehmenden sowie Deregulierung und weitergehende Prekarisierung der Beschäftigung. Professionelles HPM-Fachpersonal wurde ersetzt durch fachfremdes
(Verwaltungs-)Personal und die Stellen tariflich abgewertet; schwerwiegender Qualitätsverlust der Angebote ist die Folge.

Umsteuerung und weitgehende Verbesserungen erwarten wir von der jüngst gestarteten Initiative zur Novellierung des Landesweiterbildungsgesetzes.

Nach wie vor aber müssen die öffentlichen Einrichtungen immer größere Anteile ihrer Haushalte ‚am Markt’ erwirtschaften, um Projektmittel konkurrieren und die Teilnehmenden immer höhere Kosten tragen. „Nur wer hat, dem wird gegeben!“ Das Postulat des lebenslangen Lernens wird konterkariert. Zentrale Bestandteile des Weiterbildungsgesetzes NRW (WBG NRW) wie die Pflichtaufgabe, der Versorgungsauftrag und die tatsächliche Offenheit für alle sind damit hochgradig gefährdet.

Wir fordern

  • Von der Landesregierung fordern wir Ressourcen für einen tatsächlichen Ausbau des Versorgungsauftrages nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WBG NRW). 1 % des Landesbildungsbudgets sollen für die Förderung der Weiterbildung im Lande, für Angebots- und Beschäftigungsqualität kurzfristig zur Verfügung stehen, wie auch die GEW NRW fordert.
  • Von den Kommunen und Gebietskörperschaften als Träger erwarten wir, dass sie die Weiterbildungsangebote im Versorgungsgebiet nicht weiter durch Fusion von Volkshochschulen oder Etatkürzungen ausdünnen, sondern ihre Finanzmittel verlässlich bereitstellen und aufstocken. Eine besondere Förderung der politischen Bildung ist angesichts der gesellschaftlichen Lage und fehlender „aufklärender Bildung“ dringend geboten.
  • eine langfristig kostendeckende Finanzierung und koordinierte Verantwortung in der öffentlichen Weiterbildung durch Bund, Länder und Gemeinden, wie z. B. vorgeschlagen in dem Gutachten „Finanzierung lebenslangen Lernens“ durch die sog. „Timmermann-Kommission“.
  • bundesweite Regelungen für ein kohärentes inklusives Weiterbildungssystem, in dem die allgemeine, kulturelle, politische und berufliche Bildung gleichermaßen gefördert werden und für jeden tatsächlich die Chance auf Teilnahme besteht. Sie ergänzen die länderspezifischen Regelungen für die Weiterbildung. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung die Umsetzung der Vorschläge für ein Erwachsenenbildungsfinanzierungsgesetz einzufordern

Öffentliche Strukturen fördern und ausbauen

Gegen die fortschreitende Privatisierung und Kommerzialisierung wollen wir die öffentlich geförderten und verantworteten Weiterbildungsstrukturen ausbauen und stärken. Dies gilt besonders für die bundesweit über 900 Volkshochschulen, die den Kern der öffentlich geförderten Weiterbildung darstellen, bundesweit ortsnah vorhanden sind und die Grundversorgung an Weiterbildung vorhalten. Es muss verhindert werden, dass sie sich zunehmend dem Bildungsmarkt, seiner kommerziellen Ausrichtung, seinen selektiven Konkurrenzstrukturen und überwiegenden Projektfinanzierung unterwerfen müssen.

Viele Volkshochschulen sind außerdem Ansprechpartner für unterschiedlichste Zielgruppen, besonders auch für diejenigen, die zu ‚Verlierern‘ am Bildungsmarkt zählen.
Im Aufbau kommunaler und regionaler Bildungsnetzwerke können Volkshochschulen eine wichtige Schnittstelle darstellen und eine flächendeckende Versorgung für alle Erwachsenen sichern.

Eine Perspektive der VHS und ihrer Angebote liegt in der Bildungsberatung, der aufsuchenden Bildungsarbeit bis hin zur Sozialraumentwicklung sowie in Aufbau und Anleitung virtueller Lernnetzwerke.

Wir fordern

  • das Angebot zur Grundbildung der Bevölkerung entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Zur Grundbildung gehört für uns dabei alles, was zum Lehr- und Stoffplan der Sek I der allgemeinbildenden Schulen zählt.
  • Neben der Förderung von Menschen mit Grundbildungsbedarf und dem Nachholen von Schulabschlüssen zählen wir auch Folgendes zur grundlegenden, allgemeinwohlbezogenen Weiterbildung: Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten, Zugänge zum Arbeitsmarkt, Übergänge zwischen Schule und Ausbildung, ein Zugang zur Hochschule für Berufstätige, Umgang mit neuen Medien; diese sind ohne oder nur mit geringem Teilnehmerentgelt anzubieten. Die individuell aufzubringenden Entgelte dürfen nicht zum Teilnahmehindernis werden.
  • Besonders die politische Bildung muss wieder eine deutliche Aufwertung erfahren, statt immer mehr marginalisiert zu werden. Gerade in einer immer komplizierter und technischer werdenden Welt ist Aufklärung über gesellschaftspolitische Hintergründe und Zusammenhänge notwendig. Aufgrund dieser Bedeutung der politischen Bildung müssen die Angebote in der Regel entgeltfrei sein. Des Weiteren fordern wie eine Erweiterung des Bildungsurlaubs und weiteren Ausbau des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG-NRW).
  • Zur Entfaltung einer eigenen, selbstbewussten Persönlichkeit und zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben haben auch die anderen Bereiche der Volkshochschule, die kulturelle Bildung, Gesundheitsbildung, berufliche Bildung und die  Fremdsprachen z. B. ihre Bedeutung für das öffentliche Leben und sind aus- statt abzubauen. Nach dem Prinzip der Einheit der Bildung gehören sie unbedingt dazu.
  • Um Menschen für eine Teilnahme an Weiterbildung zu motivieren, sie über ihre Möglichkeiten zu informieren, sind wohnortnah subjektorientierte, gender- und kultursensible Beratungsstellen in öffentlicher Trägerschaft einzurichten mit klientenzentrierten Konzepten, guten Rahmenbedingungen und professionellem, wissenschaftlich ausgebildetem Personal mit tariflicher Eingruppierung wie bei den Mitarbeiter/-innen der Volkshochschulen auch.
  1. Prekäre Arbeit abschaffen 

In keinem anderen Bereich des Bildungswesens wird völlig selbstverständlich hingenommen, dass Unterrichtstätigkeit – und einiges mehr – vorrangig von Honorarkräften durchgeführt wird. Unter ihnen prekär Beschäftigte, die gering vergütet, das Ausfall- und Krankheitsrisiko ebenso allein tragen wie die Kosten zu ihrer sozialen Sicherung. Ihr Einkommen erreicht nach Abzug aller Abgaben oft nur die Höhe von Geringverdienern; viele müssen „aufstocken“! Damit ist Altersarmut vorprogrammiert. Sie können nicht die Bedingungen ihrer Arbeit und ihres Einkommens kollektiv aushandeln; Mitbestimmungsfunktionen sind ihnen weitgehend versperrt.

Durch eine verlässliche und deutlich höhere Finanzierung der Erwachsenen- und Weiterbildung können mehr feste Stellen und tarifliche Bezahlung ermöglicht bzw. entsprechend hohe Honorare mit sozialer Absicherung (wieder) eingeführt werden.

Wir fordern

  • dass die Kommunen und die zuständigen Personalvertretungen den Status der Scheinselbstständigen als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte anerkennen.
  • Bei längerfristigen Angeboten und Maßnahmen sind den Honorarkräften feste bzw. zeitlich befristete Stellen zu tariflichen Konditionen anzubieten.
  • Den Selbstständigen, die das bleiben möchten, ist ein Honorar pro Unterrichtsstunde von mindestens 36 € zu zahlen; der Mindestlohn nach dem Branchentarifvertrag Weiterbildung kann hier keine Anwendung finden.
  • Mehr Stellen zu schaffen für Festangestellte mit tariflicher Entlohnung nach dem TVöD. Das setzt voraus, dass Maßnahmen- und Kurskosten mit realistischen, tariflichen Personalkosten kalkuliert und ausgeschrieben werden und die Förderung entsprechend ausgerichtet wird. Die Mehrkosten sind nicht auf die Teilnehmenden abzuwälzen.
  • Möglichkeiten einer effektiven und wirkungsvollen Interessenvertretung und Mitbestimmung sind (wieder) einzuführen für das Personal und die Teilnehmenden in der Weiterbildung. (vgl. den Policy Brief 03/2016 des WSI zum Thema „Solo-Selbständigkeit in Deutschland. Aktuelle Reformoptionen“).

Studierende und Hochschulen vor Ort fördern!

Hochschulpolitik ist keine kommunale Aufgabe, aber die Studierenden und auch die Hochschule sind vor Ort. DIE LINKE vernachlässigt weder die Studierenden noch die Hochschulen.

  • Wohnen: DIE LINKE nimmt Wohnmöglichkeiten für Studierende vor Ort in den Blick und unterstützt Studierendenwerke beim Bau. Kommunaler Boden kann hierzu in Erbpacht vermietet werden, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken.
  • Verkehrsanbindung: Bei der kommunalen Verkehrsplanung muss nicht nur die Anbindung an den ÖPNV gewährleistet sein, sondern auch die Abstimmung der Taktzeiten auf die Hochschulbedürfnisse.
  • Studierenden-Card: DIE LINKE will die Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angeboten auch für Studierende ermöglichen.

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